Neffe beschädigt Handy von Tante, keine Haftpflichtversicherung. Muss die Mutter zahlen?

8 Antworten

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Das ist eine Frage, die immer wieder auftaucht. Schön, dass man das hier jetzt einmal für immer erklären kann.

Fakt ist: Der Neffe ist mit seinen 5 Jahren selber nicht haftbar.

§ 828 BGB sagt aus:

Minderjährige

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

Somit kommen wir zum Thema Aufsichtspflicht der Mutter:

§ 832 BGB sagt dazu aus:

(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

Für die Frage, ob die Mutter den Schaden ersetzen muss oder nicht ist also ausschlaggebend, ob diese Ihre evtl. bestehende Aufsichtspflicht verletzt hat.

Grundsatz: Mit zunehmendem Alter der Kinder sinkt die Aufsichtspflicht der Eltern und wächst die Selbständigkeit der Kinder. Jüngere Kinder setzen höhere Anforderungen an die Aufsicht, da ihnen viele Gefahren noch nicht geläufig sind und ihr Verhalten oft wenig berechenbar ist.

In diesem Fall waren Mutter und Tante im Gleichen Raum anwesend, hatten das Kind also beide laufend unter Kontrolle.

Bei Eintritt von Schäden, die durch ein minderjähriges Kind verursacht werden, wird grundsätzlich vermutet, dass der Aufsichtspflichtige seiner Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist (= Verschuldensvermutung). Hier besteht für den Aufsichtspflichtigen die Möglichkeit gem. § 832 I S.2 BGB den sog. Entlastungsbeweis anzutreten. D.h. der Aufsichtspflichtige muss darlegen, weshalb er die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat.

Einziger Entlastungspunkt könnte hier sein, dass der Eigentümer der beschädigten Sache, nämlich die Tante, ebenfalls im Raum war und diese das Kind ebenfalls hätte darauf hinweisen können, das Handy nicht anzufassen oder in der Nähe des Tisches besser aufzupassen.

Insofern sehe ich das hier schon als Grenzfall. Die Mutter war anwesend und hätte das Kind beaufsichtigen können, hat aber nicht eingegriffen und ist damit ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. Dann wäre sie haftbar.

Man könnte aber auch argumentieren, dass sie das Kind beaufsichtigt hat und nicht mehr schnell genug eingreifen konnte. Dann hätte sie ihrer Aufsichtspflicht genügt und wäre nicht haftbar.

Letztlich kommt alles aber auf dasselbe raus. Wenn die Mutter keine Haftpflichtversicherung und kein Geld hat, dann kann sie auch den Schaden nicht ersetzen. Und wenn sie eine Haftpflichtversicherung hat, wird diese sich sicher weigern zu zahlen und es auf einen mitunter teuren und langwierigen Prozess ankommen lassen.

Da alle im Zimmer waren, hätten sie ja dem Kind das Handy wegnehmen können. Haben also alle die Aufsichtspflicht verletzt. Einem 5jährigen Kind kann man keinerlei Schuld zuweisen und der Mutter in diesem Falle auch nicht. Die Tante hat keinerlei Anspruch auf Schadenersatz. Selbst wenn eine Haftpflichtversicherung existiert hätte, bestünde die Möglichkeit, dass diese die Kosten NICHT übernehmen würde, weil ja von allen zugesehen wurde wie das Kind mit dem Handy spielt.

Das Kind ist unter 7 Jahren und daher noch nicht verantwortlich zu machen fuer seine Taten. Wenn das Handy auf dem Tisch rum liegt und kleine Kinder im Raum rumturnen, dann haette die Tante damit rechnen muessen, dass so was passieren kann und dann legt man teure Sachen einfach weg.

Als ich kleine Kinder hatte, habe ich zu Hause auch alles aus dem Aktionsbereich geraeumt, was gefaehrlich war, leicht kaputt gehen kann oder wichtig und teuer war. Ein Kind schnappt in Sekundenschnelle zu und schon ist es zu spaet, das kenne ich nur zu gut und dann hat die Mutter ihre Aufsichtspflicht auch nicht grob verletzt.So was kann halt einfach passieren, egal wie man aufpasst. Und nur bei grober Aussichtspflichtverletzung kann man Geld von der aufsichtsfuehrenden Person verlangen.

Die meisten Versicherungen zahlen in so einem Fall auch nicht, aber man kann das Verschulden der Mutter etwas groesser schildern, dann schon.

Es gibt ein Urteil mit einem Vater von zwei Kleinkindern beim Einkaufen, waehrend er das juengere nach dem Einkauf im Auto anschnallte, zerkratzte das aeltere Kind mit was spitzem das daneben parkende Auto. Der Autofahrer blieb auf dem Schaden sitzen, die Versicherung brauchte nicht zahlen, weil der Vater nichts falsch gemacht hat und seine Aufsichtspflicht nicht verletzt.

Wenn die Mutter freiwillig zahlt, dann gut, rechtlich wird sie wohl ohne Schadensersatz aus der Sache rauskommen.

Daher geht

Candlejack  28.01.2015, 11:27
Und nur bei grober Aussichtspflichtverletzung kann man Geld von der aufsichtsfuehrenden Person verlangen.

Da hat sich in einer guten Antwort doch ein seltsamer Satz eingeschlichen. Normale Fahrlässigkeit ist natürlich versichert, früher war ausschließlich DIE versichert.

zerkratzte das aeltere Kind mit was spitzem das daneben parkende Auto
  1. Wie kommt das Kind an was spitzes und 2. wie kommt das auf so eine Idee. Vielleicht erziehe ich mein Kind anders...
Vom Tisch gefegt, fallen gelassen o.ä. (Alle im Raum anwesend )

Da sagt das Gericht: dumm gelaufen, selber schuld. Da haftet niemand, sondern die Tante muss ihr Handy selber bezahlen.

Die Tante muss sich das Handy selbst bezahlen, Handys müssen so aufbewahrt werden, dass "Kinder" nicht dran kommen.

Delveng  27.01.2015, 11:50

@myliebling,

mag sein, dass du recht hast.

Wäre ich der "Geschädigte", wäre dieser Teil der Familie für mich gestorben.

myliebling  27.01.2015, 11:59
@Delveng

wegen einem Handy, na bitte

paulderpanzer  27.01.2015, 11:59
@Delveng
Wäre ich der "Geschädigte", wäre dieser Teil der Familie für mich gestorben.

Wie krass! Was kann das Kleinkind denn dafür, wenn die Tante zu doof ist, ihr wertvolles Teil in Sicherheit zu bringen? Und sie sitzt wohl auch noch daneben?

Candlejack  28.01.2015, 11:33
@Delveng
Wäre ich der "Geschädigte", wäre dieser Teil der Familie für mich gestorben.

Nur weil Du zu uneinsichtig bist, dass ein Handy nichts in der Nähe eines 5jährigen Kindes zu suchen hat, ist die Familie für Dich gestorben, die gar nichts dafür kann. Wenn Kleinkinder in der Nähe sind, sind Wertgegenstände und zerbrechliches WEG. Ich hab übrigens eine 5jährige Tochter...

laadygaga16  27.01.2015, 13:05

Das Handy lag auf Tisch steht doch da ein Kind hat nichts unterm Tisch zusuchen