Nebenkostenabrechnung: Vermieter gibt keine Einsicht in Originalrechnungen?
Hallo,
ich habe eine Nebenkostenabrechnung erhalten und diese bei dem Vermieter reklamiert, da diese diverse Fehler enthält und nicht in Ordnung ist. Mein Vermieter hat prompt geantwortet und gesagt, der Hausverwalter ist krank, eine einsicht in die Belege ist überhaupt nicht mehr möglich.
Muss ich dennoch zahlen, wenn die Abrechnung nicht stimmt, diese stimmt 100 % nicht, habe ich prüfen lassen.
Seit 3 wochen erhalte ich keine Rückmeldung vom vermierter bezüglich originalunterlagen einsichtnahme.
Was meint ihr?
6 Antworten
Du hast frist- und formgerecht Einspruch eingelegt und um Einsichtnahme in die Originalbelege gebeten. Das wurde bisher nicht ermöglicht. Deshalb ist die/eine Nachzahlung (noch) nicht fällig.
Nun kommt es auch darauf an ob die Abrechnung formal oder inhaltlich nicht in Ordnung war. Inhaltliche Inkorrektheiten dürftest du selbst korrigiere, formale führen zur Unwirksamkeit der Abrechnung. Der Vermieter müsste eine neue erstellen. Da diese dann natürlich derzeit verfristet wäre, (müsste noch innert des Abrechnungszeitraumes erfolgen) wäre auf jeden Fall eine Nachzahlung nicht mehr zu leisten.
Stell doch bitte ein Foto der Abrechnung ein, da kann besser erkannt werden, inwiefern sie nicht in Odnung sein soll.
Die Einsicht in die Unterlagen darf der Vermieter nicht verweigern.
Muss ich dennoch zahlen, wenn die Abrechnung nicht stimmt, diese stimmt 100 % nicht, habe ich prüfen lassen.
Wenn Du weißt, was dort konkret falsch ist, korrigiere die entsprechenden Positionen selbst und ziehe den hieraus resultierenden Betrag ab.
Wenn der Vermieter die Einsicht verweigert, kannst Du auch die Nachzahlung verweigern. Im Extremfall kannst Du sogar die laufenden Vorauszahlungen zurückhalten, allerdings würde ich so etwas mit einem Anwalt absprechen.
Belegeinsicht Nebenkostenabrechnung ▷ Anspruch auf Einsicht (mietrecht.de)
Nein. Das BGH Urteil hierzu ist in meinem Link benannt (BGH, Beschluss v. 22.11.2011, Az.: VIII ZR 38/11 GE 2012, 825)
Verweigert der Vermieter die Prüfung der Abrechnung hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht im Sinne des § 273 BGB.
Das gilt für die Nachzahlung, nicht aber für die laufenden monatlichen Vorauszahlungen. Insofern ist das von dir ein Trugschluss.
Nochmal: Lies Dir bitte das Urteil durch. Das ist doch nicht so schwer. Dort steht geschrieben:
Das Zurückbehaltungsrecht aus § 273 Abs. 1 BGB gilt gleichermaßen hinsichtlich der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen für Heizung und Warmwasser, solange der Vermieter dem Mieter nicht die Einsicht in den zugrundeliegenden Wärmeliefervertrag gewährt
Sorry, aber mir fehlt das Verständnis, wenn man diskutiert, sich aber mit dem Sachverhalt nicht beschäftigt.
Du solltest erkennen, dass es hier um eine Einzelfallentscheidung geht und zwar Vorauszahlung speziell für Heizung und Warmwasser bei Lieferung durch Dritte.
Keinesfalls gilt dieses Zurückbehaltungsrecht (der Vorauszahlungen) generell bei nicht ermöglichter bzw. verweigerter Einsichtnahme.
Insofern bist du leider nicht zum Kern des Beschlusses des BGH vorgedrungen.
eine einsicht in die Belege ist überhaupt nicht mehr möglich.
Dann ist die Nachzahlung auch nicht mehr möglich. Fertig.
reklamiert und Einsichtnahme hoffentlich schriftlich?
solange das nicht geklärt ist, must du gar nix. Dir muss die Einsichtnahme in die Belege gewährt werden.
Natürlich, nur in Schriftform!
Es muss der Abrechnung in den strittigen Positionen widersprochen werden, sonst entsteht ein Verzug, dem eine Zahlungsklage folgen kann.
Unsere Gerichte verlangen sogar vor einem Einspruch eine Belegeinsicht.
Alles Gute auch für Dich für 2022.
Ohne Unterlagen keine Bezahlung.
Nun, das gälte nur bei formaler Unwirksamkeit und daraufhin nicht erfolgter neuer Abrechnung binnen einer vom Mieter gesetzten Frist.