Nebenkostenabrechnung: Mehrfachberechnung von Positionen

Hausnebenkosten - (Vermieter, Nebenkostenabrechnung, hausnebenkosten) Hausnebenkosten Fortsetzung und Gemeinschaftskosten - (Vermieter, Nebenkostenabrechnung, hausnebenkosten) Gemeinschaftskosten Fortsetzung - (Vermieter, Nebenkostenabrechnung, hausnebenkosten)

4 Antworten

Es gibt Kosten, die sowohl über die qm als auch über die Personenzahl abgerechnet werden können. das bedeutet ja nicht, dass du dann doppelt zahlst. es geht jeweils nur um einen %-Anteil

Wenn die Verbraucherzentrale dir da nicht helfen kann, ist die Abrechnung wohl nicht zu beanstanden.

Haselmaus9 
Fragesteller
 09.01.2015, 15:02

Wenn die Verbraucherzentrale dir da nicht helfen kann, ist die Abrechnung wohl nicht zu beanstanden.

Die Verbraucherzentrale hat sich die Abrechnung nicht einmal angeschaut, sondern direkt gesagt, sie könnten bei sowas nicht helfen...

Hier wird zweimal über qm abgerechnet. Die Logik des ganzen verstehe ich einfach nicht.

Wohnst Du in einer ETW?

Ist die Abrechnung überhaupt an Dich gerichtet?

Gemeinschaftskosten, diese Betriebskostenart gibt es nicht.

Eine Bekannte, Jurastudentin, hat mir nun gesagt, ich sollte trotzdem die Rechnung Reklamieren, da meine Vorauszahlungen nicht in voller Höhe berücksichtig wurden. Und sich ja ggfs. noch eine Rückzahlung ergeben kann,

Die junge Dame hat gut aufgepaßt;-)

Haselmaus9 
Fragesteller
 08.01.2015, 18:51

Ich habe dort ein Zimmer und ein Bad für mich alleine und eine Küche zur Mitbenutzung angemietet gehabt. Die Wohnung bestand aus einer WG.

Ja, das ist die Abrechnung, die an mich gerichtet ist. Da sind ja auch meine Heizungs- und Wasserverbräuche abgerechnet, hab da jetzt nur nicht alles hochgeladen. Wenn es diese Betriebskostenart nicht gibt. Warum steht die auf meiner Rechnung? (Siehe Foto) und warum sind diese Positionen doppelt aufgeführt?

Weißt du vielleicht eine Stelle, wo man mir damit helfen kann, was da jetzt richtig ist und was nicht? Verbraucherzentrale hat mich wie gesagt einfach weggeschickt.

anitari  08.01.2015, 20:32
@Haselmaus9
Wenn es diese Betriebskostenart nicht gibt. Warum steht die auf meiner Rechnung? (Siehe Foto) und warum sind diese Positionen doppelt aufgeführt?

Dumm-/Unwissenheit des Vermieters oder Vorsatz in der Hoffnung der "dumme" Mieter merkt es nicht.

Weißt du vielleicht eine Stelle, wo man mir damit helfen kann, was da jetzt richtig ist und was nicht?

Ich rate zu einen Fachanwalt für Mietrecht. Oder der jungen Dame die sich so gut auskennt;-)

Es ist richtig, dass die Frist für die Vorlage der Abrechnung verstrichen ist.

Allerdings wirst du dich mit einer Rückforderung schwer tun. Im Zuge einer Richtigstellung könnte der Vermieter zwar keine Nachforderung aufstellen, jedoch kann er gegen die Rückzahlungsforderung eine Aufrechnung vornehmen. Das heisst, eine Rückzahlung wirst du nicht bekommen.

Ich kann dir daher nur den Rat geben, die Nachforderung abzulehnen und die Sache weiterhin einfach auf sich beruhen zu lassen.

Haselmaus9 
Fragesteller
 08.01.2015, 16:56

Wie meinst du das mit der Aufrechnung? Meinst du, er verrechnet das mit der nächsten Abrechnung?

Interesierter  08.01.2015, 17:28
@Haselmaus9

Nein. Deine Freundin hatte dir doch den Tipp gegeben, die Rechnung zu reklamieren und daraus evtl. eine Rückzahlung zu fordern.

Hier ist es so, dass der Vermieter zwar seine Nachforderung nicht mehr durchsetzen kann, er kann jedoch die Nachforderung mit einer evlt. Rückforderung deinerseits verrechnen.

In das nächste Jahr kann er die Forderung nicht nehmen.

Haselmaus9 
Fragesteller
 08.01.2015, 17:37
@Interesierter

Wenn die Rechnung richtiggestellt ist und sich daraus ergeben sollte, dass es keine Nachforderung ist, sondern eine Rückforderung meinerseits, dann kann er das Geld doch nicht einbehalten...

anitari  08.01.2015, 18:35
@Haselmaus9

Richtig Haselmaus.

Sollte sich nach Korrektur der Abrechnung eine Gutschrift für dich ergeben, steht dir diese auch noch zu obwohl die Abrechnung verspätet zugestellt wurde.

Als Leser, der zum ersten Mal mit der Abrechnung dieser Art konfrontiert wird, würde ich nicht damit zurecht kommen. Vermutlich geht es Dir genauso. Das bedeutet, dass schon allein aus diesem Grund die korrekte Form nicht gewahrt ist, weil sie so nicht klar und gut nachvollziehbar ist.

Schicke die Abrechnung zurück und weise darauf hin, dass hier offensichtlich Positionen doppelt aufgeführt und berechnet sind, dass Deine Vorauszahlungen nicht korrekt wieder gegeben sind und dass sie sowieso zu spät kam. Setze dann eine Frist für die korrigierte Abrechnung bis zum 31.01. oder 15.02.2015. Anspruch auf eine korrekte Abrechnung hast Du auf jeden Fall, auch wenn Du nichts mehr nachzahlen musst.