Nebenkosten pro person ?

4 Antworten

... da ja in Deutschland kein Mieter Anwesenheitspflicht hat, ist das alles allein eine Angelegenheit des Vermieters.

Wer abweichend von den gesetzlichen Vorgaben so einen Verteilerschlüssel vereinbart, trägt auch die Folgen. Soll heißen, er muß dann rd. einmal/Monat durch seine Mietgegenstände "toben" und die Bewohner erfassen, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns.

Dieser Mietvertrag scheint so skurril zu sein, dass man glauben möchte, hier seine ganze Passagen unwirksam.

5 Personen in einer abgeschlossenen Wohnung - seid ihr eine Mieterpartei in Personenmehrheit oder gibt es Einzelmietverträge, seid ihr gar eine Familie? hier solltest du etwas Genaues sagen.

Alle Betriebskosten nach Personenanzahl auf die Mieter umzulegen ist unzulässig. Gibt es eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung mit jährlicher Abrechnung? Werden Heiz-und Warmwasserkosten nach Verbrauch abgerechnet? Grübel, grübel.

Wie kann es sein, dass 2 Mitbewohner einfach die Wohnung im Verlaufe des November verlassen? Auch hier vermute ich rechtswidrige Kündigungsregelungen, die euch zum Nachteil gereichen.

Zunächst in den Mietvertrag schaun, für welche Betriebskosten tatsächlich die Umlage nach Personen vereinbart wurde. Nur für diese darf die Umlage dann so tatsächlich berechnet werden. Das mindestens monatsgenau, besser taggenau.

Also ab einschl. Dezember.

Die Begründung für eine spätere Umstellung der Personenzahl ist Unsinn und nicht hinzunehmen.

Welche BK werden denn n. Pers. umgelegt?

Sind in allen Wohnungen Wasserzähler?

Ist die Abrechnung der NK pro Person vertraglich vereinbart?

Was ist überhaupt zu Nebenkosten vertraglich vereinbart?