Nebenkosten - Niederschlagswasser

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Wenn es in der Gemeinde / Kommune eine entsprechende Satzung gibt, werden die Grundstücks- bzw- Hausbesitzer per Bescheid verpflichtet, Niederschlagswassergebühren zu bezahlen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweilgen Grad der Versiegelung der anzurechnenden Flächen. Die Vermieter dürfen die Gebühren dann anteilig nach Wohnfläche auf die Mieter umlegen. Wenn dir der Betrag von 500 Euro (den ich für weit überzogen erachte - möglicherweise gilt er für's gesamte Grundstück - ) zu hoch erscheint, hast du Anspruch auf Einsicht in den Originalbescheid. Dabei kannst sehr schnell feststellen, ob du übervorteilt wirst. Lege also schriftlich mit der entspr. Begründung Einspruch gegen die Abrechnung ein und bitte um Einsichtnahme. Wird diese nicht gewährt, ist zumindest der Betrag für diesen Posten nicht fällig, also nicht zu zahlen.

mano27 
Fragesteller
 21.12.2012, 19:04

Hab da noch ne Frage, zahlt dann jeder Mieter der in dem Miethaus wohnt dann den gleichen Betrag?

albatros  22.12.2012, 09:37
@mano27

Hier nochmals aus meiner obigen Antwort Zitat: "Die Vermieter dürfen die Gebühren dann anteilig nach Wohnfläche auf die Mieter umlegen".

Die Gesamtgebühr für's Grundstück incl. Haus wird durch die Gesamtwohnfläche geteilt. Heraus kommt die Gebühr je m² Wohnfläche. Multipliziert mit der WF der jeweiligen Mietparte bzw. Wohnung ergibt das dann den Anteil der auf den jeweiligen Mieter umgelegt wird. Es wird also nicht nach WE oder Personen umgelegt sondern **Wohnfläche******. Diese dürfte ja von Wohnung zu Wohnung in der Regel unterschiedlich sein, dementsprechend auch der vom Mieter zu zahlende Betrag.

Ich hab da mal ne Frage bzgl. Der jährlichen nebenkostenabrechnung. Folgendes: bei wie viel liegt so der durchschnitt den man zu zahlen hat?

So hoch wie es sich aus der Abrechnung ergibt. Da gibt es keinen Durchschnittsbetrag.

Wenn Du irgendwelche Kosten anzweifelst geh zum Vermieter und laß Dir die Originalbelege vorlegen. Etwas anderes würde der Mieterbund zunächst auch nicht machen.

Ja , kannst du ! Mit dem Mietvertrag und der Abrechnung zum Mieterbund gehen und das überprüfen lassen ! Lg

Das kannst Du bei der Stadt erfahren. Das wird nach qm berechnet.

Du kannst Dich wegen der Abrechnung des Niederschlagswassers direkt an die Gemeinde oder Stadt wenden und das notfalls anhand der Gesamtwohnfläche auf Deine Wohnung umrechnen - die Arbeit kannst Du Dir aber auch sparen: a) Der Vermieter ist verpflichtet, auf Verlangen die zugrundeliegende Rechnung vorzulegen und den Umlegungsschlüssel offen zu legen b) Es gibt Mieterschutzvereine - die Beiträge sind gering - dort arbeiten Anwälte, die sich genau mit diesen Themen beschäftigen und Deinem Vermieter seine Rechnung um die Ohren schlagen (zum Vergleich: Ich habe ein Einfamilienhaus und zahle für Wasser, Abwasser UND Niederschlagswasser im Jahr um 70 Euro - es müsste ein gigantisches Grundstück sein, um so eine Nachzahlung für Niederschlagswasser zu generieren). c) Geh schleunigst zum Mieterverein d) Geh schleunigst zum Mieterverein e) Geh schleunigst zum Mieterverein f) .... ok, ich spare es mir außer g) ich habe selbst eine Wohnung vermietet - wegen der Erhöhungen durch die neuen Abrechnungen in Sachen Niederschlagswasser (versiegelte Flächen auf dem Grundstück usw.) erhöhte sich die Nebenkostenabrechnung ... um 30 Cent pro Jahr .. h) selbst bei meinem Einfamilienhaus erhöhten sich die Wassergebühren wegen Niederschlagswasser kaum - da sind es 7 Euro - PRO JAHR!!!

ach - erwähnte ich schon??

i) Geh schleunigst zum Mieterverein!!!!!!!!!

mano27 
Fragesteller
 21.12.2012, 19:04

Hab da noch ne Frage, zahlt dann jeder Mieter der in dem Miethaus wohnt dann den gleichen Betrag?