Nebengewerbe - Miete teilweise absetzbar (Arbeitszimmer)?

2 Antworten

Das sind Betriebsausgaben, und die gehören zusammen mit den anderen Betriebsausgaben in die Einnahme-Überschuss-Rechnung bzw. in die Anlage EÜR.

pratwa 
Fragesteller
 03.01.2018, 08:41

Und in welcher Zeile?

PatrickLassan  03.01.2018, 08:45
@pratwa

Anlage EÜR, Zeile 24 (ohne Gewähr)

PatrickLassan  03.01.2018, 08:52
@pratwa

Sorry, ich hatte die Anlage EÜR fürs falsche Jahr, Es sollte für 2017 Zeile 26 sein.

Du musst in der Steuererklärung die Anlagen "S" und "EÜR" ausfüllen.

Wenn dein Arbeitszimmer anerkannt wurde, kannst du die Miete als Webungskosten für dein Gewerbe absetzen.

Wenn du nur Minus mit deinem Gewern

be machst, kann es sein, das das FA irgendwann dein Gererbe überprüft.

pratwa 
Fragesteller
 03.01.2018, 08:41

Anlage S ist doch für freiberufler?

PatrickLassan  03.01.2018, 08:46

Werbungskosten für dein Gewerbe

Werbungskosten bei Einkünften aus Gewerbebetrieb?

pratwa 
Fragesteller
 03.01.2018, 08:48
@PatrickLassan

Die Anlage S benötigen Sie in folgenden Fällen:

- Sie waren im Veranlagungsjahr freiberuflich tätig.

- Sie haben bzw. hatten die Absicht, sich als Freiberufler selbstständig zu machen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden.

- Sie sind an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben jeweils eine eigene Anlage ab.

wurzlsepp668  03.01.2018, 10:16
@pratwa

richtig, und welcher dieser Fälle trifft auf den Fragesteller zu? richtig, KEINER!

Onlinehandel IST Gewerbe, Anlage G

byhteway:

ein Gewerbetreibener (und auch ein Freiberufler) hat keine Werbungskosten, es handelt sich um Betriebsausgaben