Namenschild am Briefkasten als Untermieter?

3 Antworten

Ihr könnt natürlich Eure Namen an Klingel und Briefkasten anbringen. Bist du sicher, dass nichts in der Hausordnung oder so steht?

Viele Briefkasten/Klingelanlagen werden einheitlich beschriftet, damit das ordentlich aussieht.

Wie hast du deinen Namen denn angebracht? Einfach "dazugeklebt"?

Mach es dann doch selber ordentlich oder die Hausverwaltung soll es machen.

aentchen6 
Fragesteller
 28.11.2012, 05:54

Guten Morgen,

ich bin mir 100% sicher dass nichts in der Hausordnung steht, habe mehrfach nachgelesen. Auf Nachfrage konnte die Hausverwaltung mir auch keine befriedigende Antwort geben, außer dass ich mit denen keinen direkten Vertrag hab und das entfernen soll. Die Dame war ziemlich unfreundlich (rief übrigens auch nochmal bei meiner Mitbewohnerin an). Hatte auch ein einheitliches Schild gemacht, was zu den anderen Hausbewohnern passt. Gestern wurde mein Schild am Briefkasten entfernt- werde meins jetzt erstmal wieder dazukleben, weil ich die Begründung noch nicht ganz seh.

Hat jmd einen Vorschlag wie ich mein "Recht" da weiter schützen kann?

Koeln3456  28.11.2012, 19:18
@aentchen6

Meldest du dich in der Wohnung als "Erstwohnsitz" an? Du bist ja auch gesetzlich verpflichtet, dich beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Vielleicht kannst du da ja mal nachfragen. Man muss ja auch postalisch erreichbar sein. Für Post von Ämtern, Behörden usw. Ich würde darauf bestehen. Wende dich doch nochmal an den Vermieter, also den Besitzer der Wohnung, dass der die Hausverwaltung informiert, dass du da wohnst.

Ansonsten Mieterschutz, Anwalt. Aber das kostet dann erstmal Geld.

Auch hier irrt deine Hausverwaltung.

Im Gegenteil grenzt das Verhalten (Hinweis auf das direkte Vertragsverhältnis) der Hausverwaltung schon fast an Nötigung. Es dürfte wohl außer Frage stehen, dass eine Untervermietung statthaft ist. Wenn dem so ist, dann muß der Untermieter natürlich auch die Gelegenheit erhalten, Post zu empfangen, weshalb dein Vermieter das Recht auf Änderung des Briefkastenschildes hat. Das gleiche wäre ja auch dann der Fall, wenn dein Vermieter heiraten würde und die Frau ihren Geburtsnamen beibehält. Insofern ist das Verhalten eurer Hausverwaltung albern und hält sicherlich einer rechtlichen Prüfung nicht stand.

Selbstverständlich muß ein Namensschild an den Briefkasten. Wie sonst wollen Sie Post empfangen. Kann und darf nicht verweigert werden.