Name bei Gewerbe Fantasiename ausreichend?
Hallo,
als Gewerbetreibender bin ich dazu verpflichtet meinen Namen auf dem Briefpapier anzugeben, nun haben wir Folgenden Fall:
Der Gewerbetreibende Max Mustermann stellt sich auf Rechnungen wie folgt dar:
MAXIFANTASI FIRMA Musterstadt
Inhaber Max Mustermann
Musterstr. 11
00000 Musterhausen
meiner Meinung nach ist es doch als Gewerbetreibender ohne Firma (GmbH, OHG,...) nicht zulässig den Fantasienamen weiteres als im Logo zu verwenden sprich es wäre hier doch eine Abmahnung denkbar? Denn es ist ja lediglich ein Gewerbe und keine Firma... somit wäre die Angabe als Inhaber ja falsch?
Danke und Grüße
3 Antworten
Bei nicht im Handelsregister eingetragenen Firmen gibt es seit 2009 keine Pflicht mehr, seinen echten Namen auf Geschäftsbriefen anzugeben (früher § 15b GewO). Nur im Netz muss man die Echtdaten im Impressum angeben (§ 5 TMG).
Es wäre jedoch strafbar, eine nicht zutreffende Reform vorzutäuschen. Solange also kein Zusatz wie GmbH, OHG oder UG verwandt und keine Namensrechte Dritter verletzt werden, können Einzelunternehmen Fantasienamen benutzen.
Und aus dem Begriff "Inhaber" kann man niemandem einen Vorwurf machen. Eine solche Angabe wäre also völlig rechtmäßig und mehr, als zwingend erforderlich ist..
Doch. So ist es möglich.
Doch kann man so angeben. Allerdings wenn man es ganz korrekt nehmen will muss der Vor und Nachname an erster Stelle stehen, sprich in dieser Reichenfolge:
Max Mustermann
MAXIFANTASI FIRMA Musterstadt
Musterstr. 11
00000 Musterhausen
Aber selbst bei Kleingewerbe darf man Fantasienamen geben. Es heißt dann nur "Geschäftsbezeichnung" und dass dann halt noch der Name beistehen muss. In deinem Beispiel steht ja Max Mustermann dabei, das sollte ok sein.