Name bei Gewerbe Fantasiename ausreichend?

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Bei nicht im Handelsregister eingetragenen Firmen gibt es seit 2009 keine Pflicht mehr, seinen echten Namen auf Geschäftsbriefen anzugeben (früher § 15b GewO). Nur im Netz muss man die Echtdaten im Impressum angeben (§ 5 TMG).

Es wäre jedoch strafbar, eine nicht zutreffende Reform vorzutäuschen. Solange also kein Zusatz wie GmbH, OHG oder UG verwandt und keine Namensrechte Dritter verletzt werden, können Einzelunternehmen  Fantasienamen benutzen.

Und aus dem Begriff "Inhaber" kann man niemandem einen Vorwurf machen. Eine solche Angabe wäre also völlig rechtmäßig und mehr, als zwingend erforderlich ist..

Doch. So ist es möglich.

proximos  05.03.2021, 12:18

Doch kann man so angeben. Allerdings wenn man es ganz korrekt nehmen will muss der Vor und Nachname an erster Stelle stehen, sprich in dieser Reichenfolge:

Max Mustermann

MAXIFANTASI FIRMA Musterstadt

Musterstr. 11

00000 Musterhausen

Aber selbst bei Kleingewerbe darf man Fantasienamen geben. Es heißt dann nur "Geschäftsbezeichnung" und dass dann halt noch der Name beistehen muss. In deinem Beispiel steht ja Max Mustermann dabei, das sollte ok sein.