nackt auf der strasse ist erregung öffentlichen ärgernisses - ab wann gilt man den als nackt?
wenn manche "damen" oberteile anhaben, dass der busen bald raushüpft und mehr gezeigt als verdeckt wird, ist das nicht auch schon erregung öffentlichen ärgernisses ? ich meine - nicht dass es mich stört oder so... :-)
10 Antworten
Man muss sich so zeigen, dass die Kleidung bzw. Nichtkleidung in der Lage wäre, die meisten Passanten zu ärgern oder zu beschämen. Das ist bei Dekolletés selten der Fall. Ein schrumpeliger Kerl im rosa Häkeltanga kann das schon.
nur leider falsch!
Meiner Meinung nach ist es völlig egal wie die Menschen rumlaufen, solange sie mich damit nicht bedrängen und mich zum hinsehen zwingen.
Ein Dekolleté stört in den meisten Fällen niemanden, wenn es ästhetisch ist. Grundsätzlich fühlen sich die meisten Menschen durch Zurschaustellung von Körpern belästigt, die nicht dem gängigen Schönheitsideal entsprechen.
auch keine schlechte antwort
Falsch
1. Die Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in Deutschland nach § 183a StGB eine Straftat.
Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft,
wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt
2. ist nackt-sein keine sexuelle Handlung
Nein ist es nicht, nur wenn die Brustwarzen freiliegen. Als nackt gilt man wenn die primären Geschlechtsmerkmale freiliegen. Beim Mann der Penis und die Hoden, bei einer Frau die Scheide und die Brustwarzen.
Fast richtig: die Brust muss nicht bedeckt sein, ist nur sekundäres Geschlechtsmerkmal.
Nacktheit ist keine Erregung öffentlichen Ärgernisses:
§183a StGB:
"Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt ..."
Ersatzweise bleibt "Exhibitionistische Handlungen" nach §183 (1) StGB. Der greift aber nur bei Männern:
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, [...]
Die "Dame" darf also alles zeigen... (nicht daß es mich stört oder so... :-)
ach.... das ja interessant... :-) weisste das sicher ?
Max. greift §118 OWiG "Belästigung der Allgemeinheit". Ist aber nur eine OWi und keine Straftat. Mögliche Folgen:Geldbuße, idR aber nur Platzverweis.
Wiki weiß weiter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erregung_%C3%B6ffentlichen_%C3%84rgernisses
solange man nicht flirtet is es im grünen Bereich xD
Ist im Grunde egal, ob mann oder Frau nackt rumläuft. Bin ein mann und bin schon nackt in der innenstadt gewesen. Die Leute haben's ignoriert oder gerätselt, was dahinter stecken kann. Einige haben gelacht. Aber beschwert hat sich bei der Polizei niemand. Ausserdem lasse ich nacktfotos Shootings von mir machen. Kenne einige fotographinnen. Habe auch als nackter mann bezahlte Aufträge bekommen. Von museumsdirektorinen und kunstprofessorinen. Diese betuchten Damen bringen das als Kunst hervor.
lol, gute antwort