Nachtschicht nach langer Fortbildung?

5 Antworten

Gesetzlich könnte sie sich wohl wirklich darauf beziehen, auf eine 11-stündige Pause zu bestehen. Im Endeffekt habe ich es aber als Arbeitnehmer immer vorgezogen, wenn der Chef einfach mit mir spricht..dh wenn er gesagt hat, hey, wir haben gerade kein anderes Personal mehr blabla könntest du vielleicht trotzdem...dann kann man sicherlich auf menschlicher Basis, natürlich gegen eine kleine Aufmerksamkeit, die ihr den Anreiz gibt, Ihnen nicht die kalte Schulter zu zeigen, sicher zu einer Lösung kommen...im Job geht es eben nicht immer darum, einfach seine Zeit abzusitzen, sondern sich auch menschlich aufeinander verlassen zu können, weil man weiß, man bekommt die Wertschätzung zurück.

Maximilian112  05.11.2014, 13:56
.dh wenn er gesagt hat, hey, wir haben gerade kein anderes Personal mehr blabla könntest du vielleicht trotzdem...

Nichts gegen eine ordentliche Kommunikation! Aber das Arbeitsrecht wird dadurch doch nicht ausser Kraft gesetzt.

Jamiraaa  05.11.2014, 14:33
@Maximilian112

Natürlich ist das Arbeitsrecht da auf der Seite des Arbeitnehmer, zum Schutz ist das auch sinnvoll wenn man zB völlig überarbeitet ist und übermüdet Fehler machen würde. Aber das liegt dann eben im Ermessen, wenn man miteinander spricht. Es geht ja nicht darum denjenigen auszunutzen, sondern wenn man halt Gründe und Anreize hat, dann ist das für beide vielleicht einfach einen Konsens zu finden. Freiwilligkeit vorausgesetzt sowieso, da Gesetz!

Maximilian112  05.11.2014, 20:07
@Jamiraaa

Du irrst. Es liegt eben nicht im Ermessen. Die Freiwilligkeit setzt das Gesetz nicht ausser Kraft.

Man kann das Gesetz doch nicht nach den eigenen Vorstellungen hinbiegen.

Im Falle eines Falles wird sich der AG nicht auf ein Gespräch und eine Freiwilligkeit berufen können.

Jamiraaa  05.11.2014, 23:34
@Maximilian112

Ich irre nicht. Wie gesagt: natürlich gibt es das Gesetz, aber das dient dem Arbeitnehmer als Schutz. Und wenn man halt einfach was entscheidet; dann macht man es halt. Ich kenne total viele Leute, denen das Null ausmacht jeden Tag 14 Stunden in der Gastro zu arbeiten; weil sie wissen, dass sie sich danach drei Monate Thailand Urlaub leisten können. Der Gesetzgeber kann nicht immer seine Kontrolle drin haben, wenn Menschen ihr Ding machen und zB mal einspringen.

Das wird nach dem Arbeitsrecht nicht möglich sein, da zwischen dem Ende der Fortbildung und dem Anfang der Nachtschicht vermutlich keine Ruhezeit von 11 Stunden liegen wird. (bzw. 10 Stunden bei einigen in § 5 Abs.2 ArbZG genannten Tätigkeiten)

Wenn der Arbeitnehmerin nicht die vorgeschriebene Mindestruhezeit gewährt wird, handelt der Arbeitgeber zumindest ordnungswidrig.

Nein darf sie nicht da die gesetzl. Pausenzeiten/ Ruhezeiten zwecks Erholung nicht eingehalten werden können! Darum bin ich auch von sämtl. Weiterbildung befreit ;-)

Wenn es eine private Fortbildung war, dann ja. Wenn sie vom Betrieb angefordert wurde, nein