Nachtruhe in einem hellhörigen Haus

4 Antworten

Wenn die Schallisolierung ḿangelhaft ist,, dann ist das ein Mangel an der Mietsache und dafür ist der Vermieter zuständig, Vögeln in der eigene Wohnung ist eine normale Nutzung der Wohnung und wen er das um 3 Uhr morgens macht darf er das prinzipiell,

Wenn nachts laut geschrien wird, gilt das als Geräuschbelästigung, auch oben genannte Aktivitäten müssen dann in Zimmerlautstärke erfolgen. Natürlich ist aber die mangelnde Schallisolierung bzw. falsche Bauweise (z.B. Betonguss) die wirkliche Ursache und auf Dauer zu beheben.

Oropax rein und Fenster öffnen.

Alternativ mehr Möbel anschaffen, dann schallt es nicht so.