Nachbarrecht § 26 -Bodenerhöhungen- Mein Nachbar hat sein Grundstück um 20 cm erhöht und flutet mich

4 Antworten

Über google hab ichauf die Schnelle Folgendes gefunden

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

Hinsichtlich des Regenwassers ist die Auskunft des Bauamtes korrekt (vgl. §§ 38 - 46 Nachbarrecht Niedersachsen).

Hinsichtlich der Befestigung des Nachbargrundstücks kommt es entscheidend darauf an, welcher Nachbar Bodenerhöhungen bzw. -abtragungen vorgenommen hat.

Gemäß § 26 Nachbarrecht Niedersachsen muss derjenige, der den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, einen solchen Grenzabstand einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, dass eine Schädigung des Nachbargrundstücks durch Bodenbewegungen ausgeschlossen ist. Das bedeutet, dass, falls Ihr Nachbar tatsächlich sein Grundstück erhöht hat, er auch für dessen Befestigung sorgen muss.

Sofern Sie jedoch eine Abtragung vorgenommen haben, welche die Befestigung des Nachbargrundstücks erheblich beeinträchtigt, sind Sie gemäß § 909 BGB verpflichtet, die erforderliche Stützung (wieder) herzustellen. Dabei muss jedoch eine eventuelle Gefahrerhöhung bezüglich eines Verlustes der Stützfähigkeit durch eine u.U. erfolgte Erhöhung des Grundstücks durch den Nachbarn berücksichtigt werden.

Ich empfehle Ihnen daher, herauszufinden, in welchem Maße das Nachbargrundstück erhöht wurde und sodann eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Nachbarn zu suchen.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende rechtliche Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen entscheidungserheblicher Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Maik Elster Rechtsanwalt

Det1965  21.12.2011, 16:33

Und das war die Frage dazu:

Wir haben ein Grundstück in einem Neubaugebiet gekauft. Unser Grundstück fällt nach recht ab. Das Nachbargrundstück ist bereits seit 6 Jahren bebaut. Da wir unser Haus auf die Mitte der Grundstückshöhe gesetzt haben ist zu unserem linken Nachbarn ein Höhenunterschied von ca. 80 cm entstanden. Lt. Bauamt hat unser nachbar dafür sorge zu tragen, daß sein Regenwasser auf seinem Grundstück versickert und sein Grundstück auf seinem Grundstück zu befestigen, auch, wenn wir unser Grundstück abgetragen haben. Dies sieht unser Nachbar natürlich nicht so. Können Sie uns sagen wer hier im Recht ist? Ganz klar ist auch nicht, ob unser Nachbar bei seinem Bau das Grundstück erhöht hat, da er erheblich über der Straße liegt.

Ruf doch mal im Bauamt an! Wenn er euch einen Schaden (Überflutung) verursacht haftet er dafür!

MfG Ursusmaritimus

Durch seine bauliche Veränderung geht jetzt von seinem Grundstück bei starkem Regen eine Gefahr aus. Also muss er dafür haften oder die Gefahr beseitigen!

Ihr könntet einen kleinen Graben anlegen, damit das Wasser dort abfliessen kann.