Nachbar lässt im Winter die Fenster auf, wodurch ich viel mehr heizen muss. Was kann ich tun?

7 Antworten

Nichts, außer den Mieter höflich bitten über seine Gewohnheiten im Hinblick auf die andauernde Klimakonferenz mal nachzudenken! Dem Vermieter können Sie einen Hinweis auf das eigentümliche Verhalten des anderen Miters geben. Der Vermieter wird mit Sicherheit darauf reagieren.

Sprich den Vermieter darauf an. Er kann doch erklären wie seine Mieter mit seinem Eigentum umgehen dürfen. Und er kann ihm sicher erklären warum das lange Lüften Quatsch ist.

Da wirst Du nichts gegen machen können. Gemäß deutschem Mietrecht muss der Mieter hier nur Sorge dafür tragen, dass sich in der Wohnung kein Schimmel ansetzt. Eine Mindesttemperatur ist dabei vom Gesetgeber nicht vorgeschrieben. Der Vermieter hat nicht das Recht dem Mieter das Öffnen von Fenstern zu verbieten. Das ändert sich leider auch nicht wenn Du die Antwort entfernen läßt. Schreib vielleicht das nächste mal dazu was Du lesen möchtest.

Quaxo 
Fragesteller
 16.12.2009, 18:42

Danke für deine schnelle Antwort. Den Teil mit dem Antwort entfernen lassen verstehe ich leider nicht. Das ist meine erste Frage hier gewesen. Habe ich irgend etwas falsch eingestellt?

Manne67  16.12.2009, 19:35
@Quaxo

Ich hatte diese Antwort am heutigen Nachmittag schon einmal geschrieben. Diese wurde dann, zusammen mit anderen ebenfalls korrekten Antorten, entfernt. Das macht normalerweise nur der Fragesteller und auch nur dann wenn es beleidigend wird. Auch hätte niemand sonst einen Nutzen von dem Löschen gehabt. Wenn Du das allerdings nicht warst, möchte ich mich sehr bei Dir entschuldigen.

hallo, ich würde diese sachlage dringent,höflich dem vermieter mitteilen und darauf hinweisen das ,das gesammte mauerwerk auskühlt und dann auch schwitzwasser-kalt-warmaustausch wenn abends dann gewaltig geheitzt werden muss,wenn die fenster immer aufstehen.das setzt in den ecken gewaltig schimmel an.jeder weis,stossweise- kurz lüften,sollte man und nicht anderst.schade für den kleinen sohn und den geldbeutel.der vermieter müsste in eigenem interesse ,dringent helfen.ausserdem könntest du vorher den mieter darüber in kenntnis setzen,das du dies vor hast,vieleicht hilft das schon.

Der Vermieter muss Abhilfe schaffen. Unter Umständen stellt dies auch einen Mangel dar, der zur Minderung berechtigt. Es muss aber im Einzelfall geprüft werden. Fordern Sie den VM schriftl. auf, diesen Mangel zu beseitigen. Erst einmal ohne den Druck einer Minderung. geben Sie Ihm 1 Woche Frist. Wird darauf nicht reagiert oder der Mangel nicht abgestellt, schreiben Sie ihm erneut mit der Androhung der Minderung und weiteren Mietzahlungen unter Vorbehalt. Geben Sie ihm erneut 1 Woche Frist. Der VM wird darauf antworten, dann ist zu entscheiden, wie weiter verfahren wird. MfG