Nach Umzug Kfz die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ändern lassen?
Wegen Umzug habe ich auf dem Einwohnermeldeamt die neue Adresse im Personalausweis und auch im Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eintragen lassen. Ich habe auch den Teil 2 vorgelegt, aber der Beamte meinte, dass könnte ich nur beim Straßenverkehrsamt direkt machen, wäre aber auch nicht nötig. Mehr konnte er dazu nicht sagen.
Meine Frage/n: Lohnt es sich, die neue Adresse auch im Teil 2 eintragen zu lassen, denn der dient ja als Nachweis, dass ich Eigentümer des Autos bin (Der Wagen ist eigenfinanziert), wobei meine alte Adresse ja sicher noch länger im Verwaltungssystem gespeichert wird. Gibt es sonst noch Vorteile? Nachteilig ist ja der Zeitaufwand und die Kosten (vermute mal um die 10 Euro).
4 Antworten
Wenn Du keine neuen Kennzeichen brauchst, musst D gar nichts machen. Wenn Du einen Fehler machst, findet man Dich, weil das Meldeamt hoffentlich die neue Adresse kennt.
Aber könnte nicht ein späterer Verkauf des Fahrzeugs Probleme machen?
Nein, da brauchst du nicht ändern lassen. Die KFZ-Zulassungstelle wird vom Einwohnermeldeamt über die Adressänderung informiert.
Dazu müsste das EMA aber auch wissen, dass auf den Fragesteller ein Fahrzeug zugelassen ist.
als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: die anschrift im fahrzeugbrief /ZB II)= musst du nicht ändern. dort wird nur die adresse vom tag der zulassung eingetragen.. nur wenn sich das kennzeichen ändert, musst du auch die zb II vorlegen.
... die neue Adresse auch im Teil 2 eintragen zu lassen, denn der dient ja als Nachweis, dass ich Eigentümer des Autos bin...
Dies ist aber ein Irrtum mit dem Nachweis, dass du Eigentümer des Autos bist! Es steht nämlich ausdrücklich vermerkt auf der Zulassungsbescheinigung Teil 2, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird!
Allein der Kaufvertrag gibt Auskunft über den Eigentümer des Fahrzeugs.
Gruß siola
... und auch im Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eintragen lassen.
Da verwechselst du leider den Kfz-Schein und -brief: die Zulassungsbescheinigung Teil 1 entspricht dem ehem. Fahrzeugschein.