Nach Hundebiss meldet sich die Haftpflichtversicherung des Hundes nicht bei mir, wie vorgehen?

14 Antworten

Hallo Flavia, hab gerade erst Deine andere Frage zu diesem Thema gefunden.

Der Hundehalter muss natürlich den Schaden gemeldet haben, scheint so als ob das nicht geschehen wäre.

Hast Du den Hund/den Vorfall beim Ordnungsamt gemeldet? Das ist nicht unwichtig und unterstreicht die Ernsthaftigkeit Deines Anliegens. Vor allem kommt dann auch von rechtlicher Seite Bewegung in die Sache.

In welchem Bundesland ist das passiert? jedes Bundesland hat Hundegesetze bzw Hundeverordnungen die regeln wie mit auffälligen Hunden/Beissvorfällen vorzugehen ist.

Ich hoffe die Wunde ist mittlerweile verheilt und der Schmerz vergessen!

Chevelchen  10.06.2010, 02:14

Richtig! Jeden Hundebiß, auch wenn ein Hund gebissen wird, beim Ordnungsamt und der Polizei anzeigen.

Wer hat den Schaden bei der Haftpflichtversicherung gemeldet? Du musst Schadenerstazforderungen an den Hundebesitzer stellen. Er reicht es bei seiner Versicherung ein. Möglichwerweise tat er es nicht. Du kannst auch mal bei der Haftpflichtversicherung anrufen und fragen, ob ein Schaden gemeldet wurde. Bei Angabe des Hundebesitzers (Name, Vorname) geb sie dir bestimmt Auskunft. Wenn Du eine Rechtsschutz-Versicherung hast dann kannst du, wenn nichts vorwärts geht zum Anwalt gehen.

Die Haftpflichtversicherung meldet sich natürlich nur, wenn der Versicherungsnehmer (also der Hundehalter) den "Schaden" anmeldet. Vielleicht ist das ja noch gar nicht passiert, weil der Hundehalter ein bisschen schlampig ist. Wenn Du Dampf machen willst, so lass Dir von dem Hundehalter die Versicherungspolice zeigen und schreibe dann die Versicherung direkt an (notiere Dir auch die Versicherungsschein-Nummer), schildere den Schaden und beziffere Deine Ansprüche.

Grundsätzlich für uns alle. Wenn jemand von einem Hund gebissen wird und der Halter dabei oder bekannt ist, sollte man sich sofort Name und Anschrift des Halters und seine Versicherung mit Versicherungsscheinnummer und Anschrift geben lassen. Auch die Hundesteuermarke sollte notiert werden. Darüber hinaus ist der Hundehalter darauf hinzuweisen, dass man sich vorbehält, umgehend eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle aufzugeben.

Falls der Halter nicht bekannt ist, muss die nächste Polizeidienststelle ohnehin benachrichtigt werden, dies auch zum Schutz anderer Menschen.

Ja, Flavia, hat der überhaupt eine Hundehaftpflicht Versicherung? Weil einige haben die nicht und da fangen so richtig die Problemen an. Wenn er eine Versicherungsgesellschaft genannt hat, dann kannst Du dich bei dieser Gesellschaft schriftlich melden, den Vorfall schildern, Arztbelege, Kleidung, etc. vorlegen - zunächst nur als Kopien - und auf derer Rückmeldung warten. Es wird dann ein Aktenzeichen geben , und die Sache regelt sich. Ganz anderes sieht es aus, wenn der Hundebesitzer dir die Meldung an seiner Versicherung zwar versprochen hat, Du aber nichts von der Sache gehört hast. Da empfiehlt sich der Gang zum Ordnungsamt der Stadt, der Gemeinde, Anzeige bei der Polizei und einen Rechtsanwalt einschalten, wenn der Schaden sehr groß ist und eine Regulierung so, auf friedliche Weise, nicht in Sicht. Ich habe gerade einen ähnlichen Fall laufend, der Hundebesitzer hält sich aber zurück, und will kein Schaden regulieren (lassen). Nicht sehr angenehm, aber jetzt sind es nur noch wenige Möglichkeiten offen für die Schadensregulierung. Schade um den Hund...