Nach Hausübergabe keine Miete zahlen?

7 Antworten

Du solltest das mit dem neuen Hauseigentümer und damit Vermieter des Hauses, sprich mit Deinem Bruder besprechen.

Wenn Du deinen Erbteil ausgezahlt bekommst und das Haus an Deinen Bruder übergeht (nebst Grundbucheintragung), kann von Dir durchaus eine Miete und Nebenkostenanteil verlangt werden.

Nein, warum solltest du? Wenn du ausbezahlt wirst, dann bist du raus aus der Nummer. Dir gehört das Haus nicht mehr und somit musst du, wie jeder andere Mensch in einem Mietverhältnis ganz normal Miete bezahlen.

Dein Bruder kann natürlich sagen, dass du nur die Nebenkosten bezahlen brauchst, das passiert dann aber nur, weil er nett ist. Es gibt da keine gesetzliche Grundlage für. Er ist Vermieter und du bist Mieter. Mehr gibt es da nicht

Das hängt von der Vereinbarung zwischen dir und deinem Bruder ab. Ob es dein Elternhaus ist, ist völlig irrelevant.

Hallo Happygirl,

das wäre ja cool, wenn das so funktionieren würde. Dann würde ich sofort mein Elternhaus verkaufen und dort mietfrei wohnen bleiben. Nein im Ernst. Wenn dein Bruder in Zukunft Eigentümer des Hauses ist, und das ist er, wenn ihr es überschreibt und er Dich auszahlt, dann wohnst du in seinem Haus. Und dann kann er auch eine Miete von Dir verlangen. Ob er das am Ende macht ist natürlich seine Sache. Man kann auch vereinbaren, dass man weiterhin mietfrei im Haus wohnt. Aber das solltet Ihr dann schon vorher irgendwie festlegen. Eine Verpflichtung, dass er Dich mietfrei wohnen lassen muss, gibt es indessens meines Wissens nach nicht.

Viele Grüße

DatSchoof

Wenn du ausbezahlt wirst, wirst du ja mit einem Geldbetrag abgefunden. Das Haus geht dann in den alleinigen Besitz deines Bruders über. Das hiesse dann, dass du Miete zahlen musst und kündbar bist.

Du solltest dich über die Absichten deines Bruders genau informieren.

Wenn du jetzt, sagen wir mal, mit einer Summe von 50.000 Euro abgefunden wirst, scheint das für dich zunächst sicher sehr reizvoll. Aber mit 50.000 Ocken kommst du nicht weit.