Nach Diplom als Finanzwirt Jurastdium?
Hallo, ich mache grad meinen Diplom in einem dualen Studium zum Finanzwirt in der Steuerverwaltung (Finanzamt) in Schleswig-Holstein. Nun bin ich am überlegen in wie fern ich anschließend Jura studieren könnte, um evtl. als Steuerberater zu arbeiten oder Steuerfachanwalt,...(dann ja ohne Prüfung?).
Dabei geht es darum das ich nicht von vorne mit dem STudium anfangen will, sondern verkürzt (hab ja mein Diplom schon)...
WEiß jemand darüber bescheid und kann mir Tipps geben und oder sagen wie so der Verlauf dann aussehen wird?
MfG
2 Antworten
Steuerberater und Steuerfachanwalt sind grundsätzlich zwei verschiedene Paar Schuhe....
Ich fange mal vorne und bei dir an:
Normalerweise hat (in den meisten Bundesländern) das Duale Studium bei der Finanzverwaltung ja das Ziel, dort im Anschluss als Beamter des gehobenen Dienstes auch zu arbeiten. Ist das denn keine Option für dich?
- Steuerberater wird man nicht durch ein Jurastudium.
Steuerberater wird man dadurch, dass man die sogenannte Steuerberater-Prüfung ablegt. Dahin führen drei verschiedene Wege, um die Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung zu erlangen: eine ist, wenn du 7 Jahre Berufspraxis (im Anschluss an dein Diplom) im Finanzamt vorweisen kannst, zweite Möglichkeit ein Steuerberater Studium + 2-3 Jahre Berufspraxis.
Hier kannst du alles genau nachlesen:
https://www.beruf-steuerberater.de/steuerberaterpruefung-stb-examen/zulassung/
2. Fachanwalt für Steuerrecht setzt das erfolgreich abgeschlossene Jurastudium + Berufserfahrung voraus.
Abgesehen davon, kann es bei einem Hochschulstudium natürlich sein, dass dir durch dein bereits absolviertes Studium zum Finanzwirt bestimmte Leistungen anerkannt werden, aber das regelt die jeweilige Uni.
das sagst du.... er hat nach den Berufen Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht gefragt und da anscheinend noch keine Vorstellung.
"Als Jurist darf er steuerberatend tätig sein", das darf ich auch und das darf er auch nach seinem Diplom, aber er darf sich halt nicht Steuerberater nennen.....
Ich bin der Meinung durch den erlangten Diplom brauche ich aber auch keine 7 Jahre Berufserfahrung sonder nur 3 oder 4.
Und nur weil ich jetzt das Studium mache, heißt es doch nicht das ich mein Leben lang nur diesen Beruf machen muss? ich kann doch für mich entdecken was mir am Meisten gefällt? Zumal ich mit einem Jurastudium leichter in den höreren Dienst kommen würde.
natürlich kannst und sollst du selber entdecken, was dir am meisten gefällt. Du hast nach 2 Berufen gefragt...auf die bezogen habe ich geantwortet und dir den Link geschickt, zum Selber lesen.... was du daraus machst, ist dir überlassen. Und wenn du unbedingt noch Jura studieren möchtest, so hoffe ich mal, dass dir bewusst ist, dass die Regelstudienzeit 8 bis 10 Semester beträgt, und die Durchschnittsstudienzeit 10 bis 12 Semester.... also 5 bis 6 Jahre.....
Ich bin der Meinung durch den erlangten Diplom
Es heißt immer noch 'das' Diplom. Sollte man eigentlich wissen.
Na was denn nun, Rechtsanwalt oder höherer Dienst?
Für das studieren wurde ein Vertrag geschlossen zwischen dem Finanzministerium und dem Mitarbeiter . Da stehen auch Klauseln drin !
Darum geht es dem Fragesteller doch gar nicht.
Als Jurist darf er steuerberatend tätig sein ohne die StB-Prüfung abgelegt zu haben.