Nach der Hochzeit, kann man mit seinem Geburtsnamen weiterarbeiten?

10 Antworten

Du darfst Dir beim Landeseinwohnermeldeamt ein Pseudonym eintragen lassen. So kannst Du z.B. aus Helmuth Flieg Stefan Heym machen. Das darfst Du dann auch offiziell führen.
Ob Dir das zum Arbeiten genügt, weiß ich nicht.
Allerdings ist mir nicht klar, wieso Du bei der Heirat einen neuen Namen wählst und dann mit dem alten weiterarbeiten möchtest. Du hattest doch die Alternative, Deinen Mädchennamen zu behalten.
Solltest Du jedoch eine Scheidung in Erwägung ziehen, so darfst Du sogar den Geburtsnamen Deiner Großmutter annehmen. So etwas geht heutzutage alles.

Danke für eure Beiträge - allerdings war es nicht die Frage, wieso ich den Name meines Mannes oder keinen Doppelname genommen habe, sondern ob ich meiner Geburtsname weiterbenutzen kann. In meinem Fall ist es so wieso nicht verkehrt, da ich kein Deutsch bin und auf meinem Ausweis der Geburtsname das wichtigste bleibt. (Der Name des Mannes in meiner Heimat ist eigentlich so wie ein Benutzername – kann man benutzen oder nicht. Die Frauen behalten immer ihre Nachnamen.)

Mir ist klar, dass ich der Name meines Mannes in diesen deutschen Papierkram habe und dass die Buchhaltungsabteilung alles damit abrechnen muss. Die Frage ist, ob ich trotz diesem Papierkram weiter mit meiner Geburtsname (so wie in meinem Ausweis steht) präsentieren/arbeiten kann.

Nein das geht nicht, da du im Personalbüro eine geänderte Steuerkarte, die Ummeldung der KK vorlegen musst.

also ich bin mal ehrlich: wenn du deinen geburtsnamen lieber hast, warum hast du dann seinen namen angenommen??? also entweder, oder. klar dauert es eine weile, aber die leute gewöhnen sich schon an deinen neuen namen. warts ab!

Dann hättest Du Deinen Geburtsnamen auch behalten sollen, Du mußt ihn jetzt in allen Belangen ändern.