Musterantrag Abtretung Aufenthaltsbestimmungsrecht

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Frag beim Jugendamt nach, dort kann man dir besser helfen als hier, und du hast die Gewissheit, dass alles nach dem deutschen Recht geschieht.

Hallo... Waren die Eltern verheiratet? Denn wenn nicht ist es ungewöhnlich das beide Eltern das Aufent. haben. Wenn eine Auslandsauswanderung geplant ist und vom Vater erlaubt wird, könnt ihr zur Sicherheit beim Jugendamt telefonisch nachfragen, wie der Inhalt lauten muss, welche Datenangaben nötig sind um das rechtlich wirkend zu erklären. Darüberhinaus ob das vom Jugendamt bestäitgt als Zeugen reicht, oder ob eine richterliche Annahme erforderlich ist. Ich möchte nebenbei erwähnen, wenn der Vater der Mutter die Mitnahme des gemeinsamen Kindes ins Ausland zustimmt, ist es super und zeigt gemeinsame Sorgeaufgabe, die im guten Umfang funktioniert, ich bezweifel aber, wenn der Vater in Deutschland gemeldet ist die Mutter Wohnsitz in Schweden hat, das eine abtrennung der Aufenth. rechte ausreicht. Ihr solltet euch darüber genaustens erkundigen, wie es mit allen anderen Sorgerechtsfragen ist, Schule, medizi. Versorgung im Notfall, Bankvollmachten und dergleichen, ich vermute das weitere Vollmachten an die Mutter nötig sind. Da aber keineswegs die Sorgerechtsbeteiligung des Vater abgetreten werden muss, ist eure Nachfrage einer Vollmachtserteilung vom Vater an die Mutter, rechtl. wirkend ausreichend, aus der hervor geht, bis auf Widerruf des Vaters, der Mutter die Vollmacht aller Entscheidungen zu erteilen, gut wäre. Diese Vollmachtsnotwendigkeit, würde ich an eurer Stelle ebenso beim Jugendamt erfragen.... Toll das es noch Eltern gibt die im gemeinsamen trotz Trennung, für ihr Kind agieren... Ich rate aber davon ab, auf ewig einer Abtretung der vorhandenen Rechte, die der Vater jetzt hat zu entscheiden und jegliche Rechte nur auf den Ort Schweden, bis auf Widerspruch des Vaters einzugrenzen, nur damit ist es garantiert, das im Notfall, wenn die Mutter z.b das Kind vernachlässigt, oder durch neuen Partner das Wohl des Kindes gefährdet ist, eine Chance eingebunden, wo der Vater mit Widerspruch des Aufenth. abtreten an die Mutter, zurück ziehen kann und das Kind zu sich nehmen darf.. Ich würde alles abklopfen und das Ausland immer andere Gesetzte in Kindersachen hat, als deutschland und im schlimmsten Falle, dem Vater alle Rechte zum Kind durch eine vorschnelle Erklärung an die Mutter genommen werden, nichts zu machen ist.... Viel Glück und hoffentlich alles auf Dauer für euch im guten Sinne der Fall... lg Maxime

warum sollte der vater das denn tun? so etwas kann nur ein gericht entscheiden. selbst wenn er eine solche erklärung unterschreiben würde, wäre diese nur solange gültig wie der vater es möchte. er kann diese entscheidung jederzeit zurücknehmen. hast du denn die erlaubnis des vaters für den umzug oder will er das abr selber haben um den umzug zu verhindern? wie würdest du denn das zweiwöchige umgangsrecht finanzieren? du musst ja das kind alle zwei wochen am wochenende zum vater bringen oder fliegen lassen und die kosten auch tragen. kannst du das? ansonsten ist so eine große entfernung nicht gut für das kind.

Eva1979DL  13.10.2010, 16:43

In einem solchen Fall muss selbstverständlich eine andere Lösung für den Umgang mit dem Vater gefunden werden als zweiwöchig jedes Wochenende. Das kommt gar nicht selten vor.

Meines Wissens gibt es solche Unterlagen oder Vordrucke,fürs Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht.Ich würde da zum Jugendamt gehen und mich da gut informieren lassen,was dafür nötig ist.Zur Not noch mal Noteriel alles beglaubigen lassen,falls später ungereimheiten geben sollte.

Abtretung gibt es nicht. Aber der Vater kann schriftlich bestätigen das er mit dem Umzug einverstanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt nur der Antrag auf alleiniges Sorgerecht.