Muss Vermieter Fahrradabstellplatz zu Verfügung stellen

12 Antworten

Du hast die Wohnung ja gemietet und wusstest, was Du für Dein Geld bekommst. Es gibt auch Wohnungen ohne Badewanne oder ohne Balkon. Da kannst Du auch nicht plötzlich einen Balkon verlangen. Zieh halt um, wenn Dich das so stört, der Vermieter hat Dir damals sozusagen ein Angebot gemacht und Du hast es angenommen.

Für Altbauten gelten immer die damaligen Regelungen, als das Haus gebaut wurde. Von daher muß er keine Plätze zur Verfügung stellen.

nemesis2oo9  03.05.2012, 09:17

Auch in den Neubauten muss er keinen zur Verfügung stellen, sofern es nicht anders im Mietvertrag steht. Und damalige Regelungen stellen sich nicht über einen Mietvertrag. Hat ein Altbau keinen Stellplatz, steht aber einer im Mietvertrag, muss dort auch einer sein, Altbau hin oder her.

Wenn keiner im Mietvertrag steht, muss auch keiner zur Verfügung stehen.

Schau mal in deinem Mitvertrag! Dort steht drin ob ihr einen Stellplatz zur verfügung hat oder nicht. In der regel muss man sich selbstverständlich selbst darum kümmern. Du mietest ja eine Wohnung und keine Lagerplätze :-)

Solltet ihr damit aber große Probleme haben würde ich mich mit anderen Mietern zusammens chließen und höfflich beim Vermieter nachfragen. bei uns wurden vor kurzem auch einige Fahrradständer aufgebaut um diese rangeleien vor der Haustür zu vermeiden! www.mtcteam.de

Die Rechtslage ist eindeutig. Wenn es zum Zeitpunkt der Anmietung keine Fahrradabstellmöglichkeiten gab, dann muss der Vermieter auch dauerhaft keine bereitstellen. Wenn Du weder Keller noch Schuppen mitgemietet hast und es im oder am Haus keine Plätze gibt, an denen Fahrräder abgestellt werden dürfen, musst Du Dein Fahrrad immer mit in die Wohnung nehmen oder aber an der Straße irgendwo anschließen. Beim Mitnehmen in die Wohnung ist allerdings darauf zu achten, dass Flur und Treppenhaus weder verschmutzt noch beschädigt werden.

Anders würde es aussehen, wenn der Vermieter gesagt hätte, ja da sind Fahrradständer und die könnt Ihr benutzen und nach einem Jahr baut er die dann ersatzlos ab. Das dürfte er nicht. Wenn es aber nie eine Möglichkeit gegeben hat, muss er auch keine bereitstellen.