Muss Vermieter Boden begradigen?

5 Antworten

Es ist wirklich komplizierter als ich dachte. Wir wohnen hier nur zur Untermiete, Hauptmieter ist ein alter Freund, der vor 10 Jahren hier einzog, in eine renovierungsbedürftigte Whg. dafür das er hier alles selber machen sollte, hat der Vermieter festgelegt, das es keine Mieterhöhung gibt und keine Betriebskosten kalt. Ich denke, dadurch ist es wirklich unmöglich, das die Vermieter hier modernisieren/renovieren wo wir doch diesen alten Mietvertrag haben. Die Wohnung ist komplett an uns untervermietet. Untervermietet, der mit der Vertrag bestehen bleibt und wir die Vorteile genießen können. Also gut, wir wollen schon hier länger bleiben, gerade wo die Mieten in der nächsten Zeit steigen sollen, brauchen wir keine Angst zu haben wegen höherer Miete. Andererseits, die Whg. hat ein Zimmer zu wenig, 2 Zimmerwhg. Wir wohnen hier zu Dritt (3 jährige Tochter). Sind da hin und hergerissen ob wir hier nun Geld für große Renovierung ausgeben und bleiben oder doch wegziehen in größere, wo aber die Miete steigen könnte und auch teurer ist für die Quadratmeter. Die Gegend hier ist gut und wohl fühlen wir uns auch, bloß echt alles schief und die Kacheln im Bad sind so alt, überhaupt die ganze Sanitäranlage und eben zu klein. Sind da echt total unschlüssig.

Wenn die Dielen bei Einzug auch schon schief waren, kann das jetzt kein Mangel sein. Und Mieterhöhungen muss man nicht annehmen, die kann man auch ablehnen und dann muss der Vermieter klagen...

Spanplatten verlegen, Teppichboden drauf und hinterher wieder raus - ist wahrscheinlich einfacher.

Ich hoffe, er sieht das bald auch so, denn jetzt tut er das nicht. Nutzen das Unwissen der Mieter aus wo es nur geht. Er meinte, wir sollen eine Mängelliste schreiben und die suchen sich dann aus, was wirklich notwendig ist. Denke mal von 10 Mängeln wird einer nur bearbeitet!

Vor dem Unterschreiben des Mietvertrags setzt man normalerweise eine Mängelliste auf. Darin muss festgehalten werden, welche Dinge vom Vermieter noch zu erledigen sind. Jetzt ist die Rechtslage kompliziert. Ich würde versuchen , einen Vergleich anzubieten( anteilige Bezahlung )Das wird im Endergebnis günstiger. Vorraussetzung ist natürlich , ihr wollt dort noch länger wohnen bleiben.

Es ist Sache des Vermieters, oder aber ihr macht das und lasst euch die Kosten vom Vermieter ersetzen. Der Fußboden gehört zur vermieteten Sache und was hilft es, nur einen Teppich drüberzulegen, wenn die Stolperfallen darunter nicht behoben sind? Auch wenn es ein altes Haus ist, und das vielleicht auch noch "arbeitet", schiefe Böden müsst ihr keinesfalls hinnehmen. Was steht denn im Mietvertrag?