muss nach einem sterbefall die miete komplett bezahlt werden oder reicht es man die kaltmiete bez.

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Miete + Nebenkosten sind komplett bis zum Vertragsende zu zahlen. Zu viel gezahlte Beträge ergeben sich ja bei der Abrechnung. Nebenkosten bestehen ja nicht nur aus verbrauchsabhängigen Kosten, sondern auch aus verbrauchsunabhängigen wie z. B. Grundsteuer und Versicherungen.

Man kann natürlich versuchen mit dem Vermieter "zu handeln". Anspruch darauf keine oder weniger NK zu zahlen hat man aber nicht.

Strom ist fast nie in den NK die man an den Vermieter zahlt enthalten. Der kann sofort gekündigt werden.

hierzuhause 
Fragesteller
 09.05.2012, 12:39

Danke für die Info, da die Endabrechnung aber erst immer im Dezember kommt, und der sterbefall jetzt da ist, zahle ich die vorauszahlungen und bekomme sie dann wieder. ist ja nicht ganz so toll und nur geld hin und her schieben!!!

ProfDrHouse  09.05.2012, 12:46
@hierzuhause

woher weisst du dass du was zurück bekommst? vieleicht musst du auch noch nachzahlen.

hierzuhause 
Fragesteller
 09.05.2012, 12:49
@ProfDrHouse

weil die vorrauszahlungen so hoch sind, das es fast eine zweite miete wäre. Die mieterin fast nur im krankenhaus gelegen hat und die heizperiode sowieso vorbei ist.

anitari  09.05.2012, 14:16
@hierzuhause

und der sterbefall jetzt da ist,

Und genau das kann zu einer Nachzahlung führen auch wenn die Mieterin kaum in der Wohnung war. In den Monaten Januar - April entstehen ca. 50 % der tatsächlichen Jahresheizkosten. Die Mieterin bzw. Du hast keine Gelegenheit mehr sog. Heizkostenguthaben aus den heizfreien Monaten anzusparen, mußt also die tatsächlichen Heizkosten in voller Höhe zahlen. Das ist das 2 - 3fache von dem was monatlich gezahlt wird. Außerdem werden Heizkosten ja nicht zu 100 % nach Verbrauch abgerechnet.

zahle ich die vorauszahlungen und bekomme sie dann wieder.

Die verbrauchunabhängigen bekommst Du nicht wieder. Evtl. einen Teil der verbrauchsabhängigen.

Muss Gezahlt werden,nach der Jahresendabrechnung bekommst Du den Überschuss ja wieder !

die Warmmiete muss gezahlt werden, da Du ja ggf auch als "Erbe" die Nebenkosten--überzahlung- erhälst. Inkl. der Kaution