muss meine Mutter mich wiederaufnehmen (21j)?
Hallo liebe Community,
derzeit bin ich 21 Jahre alt und wurde von meinem Zuhause rausgeworfen, da ich keine Arbeit habe. Ich kam mit meiner Mutter und meinem Stiefvater immer gut klar und mir war alles egal solange ich meinen Schlafplatz hatte. Ich tat was mir gesagt wurde, gab freiwillig das meiste meines Monatsgehaltes ab und half im Haushalt wann immer man es wollte. Hatte nie den Drang auszuziehen da ich mietfrei wohnen konnte und mir der Rest ziemlich egal war.
Eine Zeit lang konnte ich von Drogenhandel relativ gut leben, wurde aber leider erwischt und musste aufhören. Polizei hat Bargeld und Material beschlagnahmt, alle Kunden gingen verloren.
Nach einigen Monaten Arbeit wurde mein Vertrag nicht verlängert und ich fing wieder mit Tijara an, wurde aber nicht erwischt. Als meine Familie Digitalwaage fand, kam ich unter Hausarrest und habe sämtliche kriminelle Aktivitäten eingestellt. Weil ich einmal zu spät nach Hause kam wurde ich vor die Tür gesetzt und übernachte seitdem bei sog. Freunden, was aber keine Dauerlösung ist.
Ich vermisse die Sicherheit und das Highspeed WLAN von zuhause und würde fast alles tun um meine Ansprüche geltend zu machen. Ich will nur noch nach Hause und mein altes Leben wieder. Ich war glücklich und es war einfacher. Muss meine Mutter mich wiederaufnehnen?
Hast du irgendwas gelernt oder studiert?
Gesundheits und Krankenpfleger, wurde aber in der vorletzten Woche Probezeit gekündigt
5 Antworten
Nein, muss sie nicht.
Unterhalt beruht nicht alleine darauf, einer hat zu zahlen, einer zu bekommen. Es gibt hier einerseits eine Wohlverhaltenspflicht - der Empfänger des Unterhalts hat sich gegenüber dem Erstatter innerhalb gewisser Grenzen wohl zu verhalten.
Deine Drogendealerei ist jetzt nicht geeignet hierbei, dem Unterhaltspflichtigen Dein Wohlverhalten gegenüber zum Ausdruck zu bringen. Das bedeutet selbstverständlich auch eine gewisse Gesetzestreue in Art und Verhalten.
Zudem ergibt sich aus einem Unterhaltsverhältnis eine Erwerbsobliegenheit, darauf begründend auch ein sogenanntes Gegenseitigkeitsprinzip.
Hierzu gehört, dass Du Deine Obliegenheiten geissenhaft und eifrig verfolgst - nämlich aus dem Unterhalt heraus zu treten.
Verletzt jedoch Du als der Unterhaltsberechtigte die dir zugewiesene Obliegenheit, z.B. einmal begonnene Ausbildung fleißig und zielgerichtet zu durchlaufen, führt das zum Wegfall des Unterhaltsanspruchs.
Das Kind - also Du - muss die Ausbildung planmäßig und zielstrebig, d. h. mit einem Leistungswillen, der sich in entsprechenden Zeugnissen dokumentiert, unter Beweis stellen.
Dies setzt vor allen Dingen eine geeignete Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit der Ausbildungsbemühungen voraus
Brichst Du aufgrund diverser Vorgänge oder auch aufgrund z.B. nach erheblichen unentschuldigten Fehlzeiten und ungenügenden Leistungen diese Ausbildung ab, fehlt es an der für den Anspruch auf Ausbildungsunterhalt erforderlichen Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit.
Durch Deinen kriminellen Lebenswandels und Deiner ungenügenden Leistungen, wenn nicht gar grober Verstöße im Verhältnis Deiner Ausbildung - von nichts wird keiner gekündigt - ist darum jetzt auch Dein Unterhalt futsch.
Du stehst von jetzt an alleine da.
Nein, sind sie nicht.
Wann sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig?
Grundsätzlich sind Eltern ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, bis diese ihre erste berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Ein vorheriger Wegfall des Anspruchs auf Kindesunterhalt kommt nur in Frage, wenn
– der unterhaltspflichtige Elternteil bedeutend weniger verdient als der betreuende Elternteil bzw. das Vermögen des Kindes so hoch ist, dass es sich daraus selbst versorgen kann
– das volljährige Kind verheiratet ist
– das volljährige Kind über eigenes Einkommen verfügt
– das volljährige Kind keine Ausbildung oder Studium aufnimmt und seiner Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt.
Ich vermisse die Sicherheit und das Highspeed WLAN von zuhause...
Kann ich verstehen.
...und würde fast alles tun um meine Ansprüche geltend zu machen.
Welche "Ansprüche" glaubst Du da zu haben?
Ich will nur noch nach Hause und mein altes Leben wieder. Ich war glücklich und es war einfacher.
Auch das kann ich verstehen.
Muss meine Mutter mich wiederaufnehnen?
Nein.
Und da kann ich Deine Mutter verstehen.
Sie muss Dich nicht aufnehmen ...
nein muss sie nicht ...
sie muss ggfls, Unterhalt zahlen
wenn Du zur Schule gehst oder eine Ausbildung machst
für Rumgammeln, gibt es keinen Unterhalt
ganz genau so
Nein.
Bitte erkläre es mir. Warum nicht? Danke.
weil das leben mit kriminellen Straftätern nicht zumutbar ist
Weil es keinerlei Verpflichtung gibt, volljährige Kinder bei sich wohnen zu lassen.
Ist das wirklich ein juristisch triftiger Grund jemanden rauszuschmeissen? Seit einem Monat habe ich zudem gar nichts gemacht. Nichtmal im Laden geklaut wirklich garnichts
Es gibt schlicht keine juristisch triftigen Gründe, dich bei sich wohnen zu lassen.
Ist sie nicht verpflichtet für mich bis ich 25 bin Obdach zu sichern? Beim Arbeitsamt wurde es mir so gesagt