"Muss" mein Nachbar auf meine Bitte einen Zaun ziehen?

15 Antworten

Hallo!

Man muss seinen Garten nicht einzäunen. Wenn Du Deinen Hund innerhalb Deiner Grundstückgrenzen halten möchtest, dann ist ein Zaun durchaus angebracht. Aber den musst Du dann selber setzen und auch selber bezahlen. Wenn es Dich nicht stört (und/oder Du es erlaubt hast), dass Dein Nachbar die Zypressen genau auf die Grenze gesetzt hat, dann musst Du den Zaun eben daneben setzen. Andernfalls kannst Du ihn auffordern, die Bepflanzung wieder zu entfernen und weiter auf sein Grundstück zu setzen, damit Du auf Deiner Seite einen Zaun setzen kannst. Ihr könnt Euch auch einigen und einen Kompromiss schließen. Er lässt seine Pflanzen, wo sie sind und beteiligt sich im Gegenzug an den Kosten eines Zaunes.

Schöne Grüße

brido  26.11.2015, 05:10

Du scheinst an D zu denken, in Ö schon (rechte seite) wenn der Nachbar will. 

Upps, der Nachbar muss einen Zaun basteln, weil Du gedenkst einen Hund anschaffen zu wollen????? Sorry aber jetzt überlege mal. Was hat der Nachbar mit Deinem Hund zu schaffen und warum sollte er dafür Sorge tragen, dass dieser, eben Dein Hund nicht flitzen geht:-)))))

Sorry, das ist Dein privates Anliegen und somit auch Dein persönliches Investment. Auch wenn Du so human bist was den Überwuchs der Zypressen betrifft. Wenn Du nicht möchtest das Dein Hund mangels Zaun türmt, dann hast Du

a. selbst und auf eine eigene Rechnung einen Zaun zu installieren

b. durch eine solide Hundeausbildung die Möglichkeit Deinen Hund von diesem Vorhaben abzuhalten.

b. ist ein langwieriger Prozess und auch mit Kosten verbunden. Demnach würde ich dann doch einfach den Zaunbau favorisieren. Könnte stressfreier und auch kostengünstiger umgesetzt werden.

Und bitte poste mal das Gesetz in welchem nachgewiesen wird dass Dein Nachbar auf Deiner rechten Seite einen Zaun ziehen muss.

Du könntest einfach direkt an der Hecke einen Zaun errichten, das habe ich damals auch so gemacht. So kann der Hund nicht raus und die Hecke kann erhalten bleiben. Nach einiger Zeit wächst der Zaun in die Hecke ein und ist quasi nicht mehr sichtbar, erfüllt aber bestens seine Zwecke.

Den Nachbarn zu irgendwas zu zwingen halte ich für keine gute Idee. Recht hin oder her, ihr werdet es wohl noch eine Weile als Nachbarn miteinander aushalten müssen. Alleine schon der Harmonie wegen würde ich zu  einer "sanften", gemeinsamen Lösung raten.

Mir ist bekannt, dass jeder Eigenheimbesitzer "die Rechte Grundstücksseite" einen Zaun ziehen muss.

Mir nicht :-O

Es besteht keine generelle Zaunpflicht; jedem ist es freigestellt, auch offene Grundstücksübergänge zu gestalten :-)

Auch wäre eine natürliche Einfriedung mit Zypressen statthaft.

Jedoch habe ich Sorge, wenn ich mir einen Hund anschaffe, dass er durch die Zypressen einfach abhauen kann.

Und was hat dein Nachbar damit zu tun?

Du hast vielmehr die Gefahr und Belästigung (Kot) deines Hundes von seinem Grundstück fernzuhalten und dafür zu sorgen, dasss dein Hund nicht dir wegläuft.

Das kann man auch mit Hundeschule oder einer langen Leine hinbekommen ohne den Nachbarn zu verpflichten, seine Zypressen zu fällen, um auf der Grenze einen Zaun errichten zu können :-O

G imager761

An alle die der Meinung sind, man sei nicht verpflichtet einen Zaun zu ziehen! Ihr habt alle samt unrecht. In einzelnen Bundesländer gibt es die Einfriedungspflicht! Wie weiter oben schon eingefügt ist!

Einfriedung § 27 Einfriedungspflicht 1. Grenzen bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke aneinander, so kann jeder Eigentümer eines solchen Grundstücks, sofern durch Einzelvereinbarung nichts anderes bestimmt ist, von den Nachbarn die Einfriedung nach folgenden Regeln verlangen: Wenn Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße oder an demselben Wege liegen, so hat jeder Eigentümer an der Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden. Rechtes Nachbargrundstück ist dasjenige, das von der Straße (dem Wege) aus betrachtet rechts liegt. Dies gilt auch für Eckgrundstücke, auch für solche, die an drei Straßen oder Wege grenzen. Liegt ein Grundstück zwischen zwei Straßen oder Wegen, so ist dasjenige Grundstück rechtes Nachbargrundstück im Sinne von Nr. 1 Satz 2, welches an derjenigen Straße (demjenigen Wege) rechts liegt, an der (dem) sich der Haupteingang des Grundstückes befindet. Durch Verlegung des Haupteingangs wird die Einfriedungspflicht ohne Zustimmung des Nachbarn nicht verändert. Für Eckgrundstücke gilt Nr. 1 ohne Rücksicht auf die Lage des Haupteingangs.

Es gibt nun mal solche Gesetze! Und dieses ist eines der wenigen die Sinn machen!

Danke und in diesem Sinne!

brido  26.11.2015, 05:09

Geht es hier um Österreich oder Deutschland oder ist es gleich?