Muss man unbedingt eine Steuererklärung abgeben?

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ABGABEPFLICHT FÜR ARBEITNEHMER

Die Abgabepflicht für Arbeitnehmer ist in § 46 EStG geregelt. Demnach müssen sie dem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung vorlegen, wenn

monatliche Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro vorliegen (auch Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld)

mehrere Arbeitslöhne nebeneinander bestehen, wenn also nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurde

die bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigte Vorsorgepauschale höher ist als der tatsächlich mögliche Abzug für Vorsorgeaufwendungen

beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit einem eingetragenen Faktor hatten

Freibeträge in Anspruch genommen werden

Ehegatten nicht die Zusammenveranlagung wählen und nicht die standardmäßige hälftige Aufteilung für den Ausbildungsfreibetrag oder den Behindertenpauschbetrag wollen; in diesem Fall müssen beide Ehepartner eine Steuererklärung abgeben

spezielle Fälle von Sonderzahlungen vorliegen; in diesem Fall ist die Lohnsteuerbescheinigung mit einem Kennbuchstaben markiert

Sonderzahlungen vorliegen, im selben Jahr der Arbeitgeber gewechselt wird und der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Werte der vorherigen Arbeitgeber nicht berücksichtigt hat

die Ehe geschieden wird oder ein Partner verstirbt und einer der Ehegatten im selben Jahr wieder heiratet

auf der Lohnsteuerkarte ein Ehegatte berücksichtigt wurde, der im EU-Ausland lebt

der Wohnsitz im Ausland ist und unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt wurde

Abgabepflichtig sind Sie auch, auch wenn Sie selbst kein Arbeitsentgelt beziehen, aber

Ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Er beträgt für 2014 8.354 Euro im Jahr. Selbstständige, deren Einkünfte darüber liegen, müssen also eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Ihr Ehe- oder Lebenspartner Arbeitnehmer ist und eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt oder

ein Verlustvortrag vorhanden ist.

Außerdem müssen Sie gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 Abgabenordnung eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert – selbst wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Mehr hierzu bei:

 

http://www.finanztip.de/steuerklaerung-abgabeplicht/

Lelant  01.12.2015, 13:47

Kopieren kann ja jeder...

Girschdien  01.12.2015, 13:48
@Lelant

Googlen auch und trotzdem tun es hier so wenige.

Lelant  01.12.2015, 14:29

Da hast Du auch wieder Recht...

Girschdien  07.12.2015, 09:40

Danke für den Stern.

Nicht unbedingt, kommt halt auf deine persoenlichen Umstaende an, ob du dazu verpflichtet bist. Rentner muessen sie inzwischen machen und wenn man verheiratet die Kombination 3/5 hat. Und wenn man ausser dem Arbeitnehmereinkommen noch andere Einnahmen hat, z.B. aus Vermietung, Verpachtung, Renten,  Pensionen, weitere Jobs auf Steuerklasse IV und Selbstaendige auch.

Wer Otto Normal Verdiener ist mit Steuerklasse 1 bzw. 4, braucht sie nicht unbedingt zu machen, auch wer von Alg2 lebt, nicht.

Nur wenn man dazu verpflichtet ist, siehe §1 und §2 Einkommensteuergesetz (EStG). Sobald du ein Einkommen nach § 2 EStG hast, solltest du zu deinem zuständigen Finanzamt gehen und dich dort nach einer eventuellen Steuerpflicht erkundigen.

Die Finanzämter entwickeln dazu aufgrund der Gesetze jedes Jahr neu eine sog.
                        "Öffentliche Aufforderung"

Jeder kann hier nachlesen, ob er für das jeweilige Kalenderjahr betroffen ist oder nicht - dies kann nämlich jedes Jahr anders sein.


http://www.mdf.brandenburg.de/media_fast/4055/oeffentliche-Aufforderung-zur-Abgabe-von-Steuererklaerungen-fuer-2014_724-504_08-14.pdf

Teilweise. Es gibt mehrere Möglichkeiten wann Du keine brauchst:

  1. Du bist alleine und verdienst dein Geld mit einer nicht selbständigen Arbeit. Also Du bist irgendwo angestellt. Dennoch ist eine Steuererklärung sinnvoll, denn Du kannst eventuelle Fahrtkosten oder die Kosten für die Berufskleidung absetzen.
  2. Du liegst unter dem Steuerfreibetrag von derzeit 8.472€ im Jahr. Dabei ist unerheblich aus welcher Quelle das Geld stammt (also ob selbständig, angestellt, ...).

Eine freiwillige Steuererklärung ist dennoch sinnvoll, denn so kann man sich vielleicht Geld wieder zurückholen, indem man Fahrtkosten für die Arbeit oder Arbeitskleidung von der Steuer absetzt. So gibt es pro Kopf statistisch gesehen pro Jahr eine Rückerstattung des Finanzamtes von 860€.

Fazit: Nein, Du brauchst nicht unbedingt eine Steuererklärung abzugeben, aber sinnvoll ist das allemal.

Quellen sind verschiedene Jura-Seiten.

wurzlsepp668  01.12.2015, 13:50

ein Selbständiger mit Gewinn unter dem Grundfreibetrag sollte schon eine Steuererklärung abgeben. Ansonsten wird ihn das Finanzamt schätzen (über die Suchfunktion lassen sich hier im Forum jede Menge Fragen finden, die als Selbständiger KEINE Steuererklärung abgeben haben, da ja nur 3.000 € Verdienst und das Finanzamt jetzt Hunderte von Euro fordert ....)

Lelant  01.12.2015, 14:27

Deshalb schrieb ich ja dass eine freiwillige Steuererklärung sinnvoll ist. Lesen muss man können ;).

wurzlsepp668  01.12.2015, 15:32
@Lelant

ich habe gelesen, Du schreibst ja nur von Arbeitnehmer mit Werbungskosten ...

Ein Selbständiger hat keine Werbungskosten ...

Hefti15  01.12.2015, 18:06

Also, ich versuche es nochmals: Dein Punkt 2 ist doch falsch.

Du liegst unter dem Steuerfreibetrag von derzeit 8.472€ im Jahr. Dabei ist unerheblich aus welcher Quelle das Geld stammt (also ob selbständig, angestellt, ...).

Hast du dir Link von NickgF mal durchgelesen? Du weist schon, was z.B. der Gesamtbetrag der Einkünfte ist? Davon werden noch ein "paar" Sachen abgezogen, bevor man zum "Steuerfreibetrag von 8.472 Euro" kommt.

Nur mal so am Rand....Weil du unten schreibst "Lesen muss man können...".

Lelant  02.12.2015, 06:35

Nein, ich habe mir den Link nicht durchgelesen, er steht ja auch nicht unter meiner Antwort. Der Rest hatte mir gereicht.
Da ich aber kein Finanzexperte oder sonstiges bin, verstehe ich nicht warum mein Text falsch sein soll. Aber es ist müßig darüber zu diskutieren.
Übrigens ist es ganz schön dass von Euch beiden nette Antworten kommen kommen die einem versuchen das Problem zu erklären und keine Anfeindungen wie man es von GF kennt.

Hefti15  05.12.2015, 09:20
@Lelant

Also, du hast den Steuerfreibetrag angeführt. Dabei handelt es sich um den Grundfreibetrag.

Tatsächlich ist aber der Gesamtbetrag der Einkünfte maßgebend.

Schau mal hier nach (Punkt 4.1.1. Rechenschema)

https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_%28Deutschland%29#Rechenschema

Wie oben schon dargestellt, der Gesamtbetrag der Einkünfte ist relevant und nicht, ob das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.