Muss man im Mietvertrag angeben wieviel Personen einziehen?

8 Antworten

Nein, eigentlich werden die Kinder nicht im Mietvertrag mit angegeben (kann sein, muss aber nicht, bzw DU setzt den Mietvertrag ja auf, die Kinder werden sie dir ja nicht verheimlicht haben oder doch) Das Problem aber: Die Kinder sind für die Schulden nicht relevant :/ Bzw sorgen nicht dafür dass du schneller was von deinem Geld wieder siehst.

Tipp für die Zukunft: Als Vermieter immer Schufa Ansicht beantragen

lachs4711 
Fragesteller
 07.08.2013, 20:05

Die Kinder hier sind schon relevant. Hier geht es darum ob ich aus unerlaubter Handlung anmelden kann oder nicht. Wenn es nur 2 Personen sind, kann das Gericht sagen, dass ich gewußst habe dass 2 Personen einziehen und das Geld dann hätte reichen können wenn er 1200Netto verdient und 750Warmmiete bezahlen muss. Wenn es aber ein 4-Personen Haushalt ist und ich das nicht gewusst habe, hätte er mich betrogen, da jedem klar ist, dass man mit 450Euro mit 4 Leuten nicht leben kann.

lachs4711 
Fragesteller
 07.08.2013, 20:18

Mir wurden die Kinder schon verheimlicht.

jetztgehtslos  08.08.2013, 13:00

Was nützt mir denn eine Schufa des Mieters ? Die kann nächsten Monat schon das genaue Gegenteil ausweisen.

In einem Mietvertrag steht i.d.R. auch die Personenzahl die einziehen wird. Ist ja u.U. relevant für die NK-Abrechnung.

In deinem Fall würde ich aber eher sagen, spare dir weitere Mühen und Kosten. Du wirst nie und nimmer auch nur einen Cent wieder sehen.10.000,- Euro Lehrgeld ist zwar happig aber leider auch eine Tatsache.

lachs4711 
Fragesteller
 16.08.2013, 22:19

Kosten werden auf mich keine mehr zukommen, da ich alles ohne RA mache. Mühe vielleicht noch, wobei ich letzte Woche fast alles aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung angemeldet habe. Und wenn das durchkommt lebt mein Titel wieder auf und es läuft nicht mehr über den Insolvenzverwalter. Sollte es allerdings nicht in der Tabelle aufgenommen werden, müsste ich eine Feststellungsklage machen und die kostet wieder Geld und selbst wenn ich gewinne, müsste ich das dann vielleicht trotzdem bezahlen, da ja der Schuldner kein Geld hat. Dann könnte ich es in der Tat knicken.

Ja, die Bewohnerzahl einer Wohnung ist dem Vermieter mitzuteilen. Schon für die Berechnung des Wasserbedarfs. Ansonsten würden ja die anderen Mieter die Kosten für die Kinder bezahlen. Auch ist nicht jede Wohnung für mehrere Personen geeignet. Obwohl bei 4 Personen wohl noch keine Grenzen überschritten werden. Auch Besuch welcher länger als 14 Tage in der Wohnung verweilt ist dem Vermieter mitzuteilen. Die Kinder müssen nicht unbedingt im Mietvertrag angegeben werden aber deren Anzahl in der Wohnung dem Vermieter mitgeteilt werden wenn sie sich dort länger aufhalten oder zusammen mit den Eltern dort wohnen.

jetztgehtslos  08.08.2013, 12:58

Mein Besuch geht dem Vermieter für mindestens 3 Monate nichts an.

tomgun  08.08.2013, 23:06
@jetztgehtslos

Stimmt, ich habe noch mal nachgeschaut. Sind 3 Monate innerhalb eines Jahres.

Wenn ich richtig informiert bin, musst du aber schon die Wohlverhaltenszeit des Schuldners abwarten ehe du wieder vollstrecken kannst. Willst du dich noch 6 Jahre damit rumschlagen ? Danach wird dem Schuldner wieder etwas neues einfallen um nicht bezahlen zu müssen. Ist zwar traurig aber leider auch wahr. Diesen Schuldnern ist es i.d.R. auch egal ob sie überhaupt eine Restschuldbefreiung bekommen. Hauptsache sie haben erst mal Ruhe vor den bösen Gläubigern.

Als wir seinerzeit Nachwuchs bekamen, hat der Vermieter ziemlich zeitnah die Nebenkosten erhöht. Insbesondere bei Kleinkindern kann man mit einem erhöhten Wasserverbrauch rechnen.

lachs4711 
Fragesteller
 07.08.2013, 20:12

Ja so ist es. Deshalb musste ich auch noch die ganzen Nebenkosten - über 1000Euro- für ihn nachbezahlen.