Muss man dem arbeitslosen Partner Unterhalt bezahlen?
Meine Cousine und ihr Freund (beide Mitte 30) sind ein glückliches Paar. Sie lieben sich sehr und wohnen zusammen im Haus des Mannes. Nun hat der Freund meiner Cousine ihr einen Heiratsantrag gemacht, die Beiden sind verlobt.
Einerseits freue ich mich sehr für sie, andererseits mache ich mir große Sorgen. Ich habe ein sehr enges Verhältnis zu meiner Cousine und wünsche ihr alles Glück der Welt. Aber ich habe Angst, dass sie in finanzielle Probleme geraten könnte. Ihr Freund hat nämlich seit Jahren nicht mehr gearbeitet. Er kriegt das nicht gebacken, berufstätig zu sein und sich gleichzeitig um sein Haus und Grundstück zu kümmern. Das ist ein sehr lieber Mensch, nur leider kaum belastbar. Der Mann lebt von einer Erbschaft.
Ich mache mir Sorgen, dass das Geld von der Erbschaft eines Tages weg ist und meine Cousine dann komplett für ihn aufkommen müsste. Sie ist jetzt auch nicht gerade die Großverdienerin mit knapp 1.500 Euro netto. Hätte er Anspruch auf Hartz IV, wenn ihm das Geld ausgeht? Und wäre meine Cousine im Fall einer Scheidung unterhaltspflichtig?
7 Antworten
Spätestens nach einer Heirat würden sie sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet sein, nach einer evtl.Scheidung stünde dem bedürftigen Ex - Partner Trennungsunterhalt für 1 Jahr zu, eigenes Einkommen würde dann entsprechend angerechnet.
Wenn er nicht nur dieses, sondern auch noch ein anderes Haus besitzt und zusätzlich auch noch genug Geld hat, dann steht ihm bzw.ihnen auch kein ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter zu.
Selbst wenn das Geld dann mal verbraucht sein sollte, dann bliebe ja immer noch die Möglichkeit zumindest erst einmal das nicht selber bewohnte Haus zu verkaufen oder damit ( wenn nicht schon jetzt ) dann Mieteinnahmen zu erzielen.
Natürlich hätte er Anspruch. Allerdings ist hier das Stichwort "Bedarfsgemeinschaft".
Wenn die beiden zusammenleben, zählen sämtliche Einkünfte. D. h., das Einkommen deiner Cousine würde in dem Fall angerechnet, allerdings erst nach einem halben Jahr. Sollten die beiden verheiratet sein, auch sofort.
Das Jobcenter kann u. U. sogar fordern, dass er sein Haus und Grundstück verkauft und damit erstmal seinen Lebensunterhalt sichert.
Solange er kein ALG-II beantragt und er mit seinem Geld auskommt, ist ja auch alles in Ordnung. Wenn die Kohle aber alle ist, greift das von mir Geschriebene 😊
Ich lese hier immer „muss sie....“
Das ist doch selbstverständlich, dass derjenige, der mehr hat, den Partner unterstützt, der weniger hat. Einer hat in fast allen Beziehungen mehr🤷♀️
Deine Cousine profitiert momentan bestimmt auch von seinem Reichtum und sei es nur, dass sie keine Miete bezahlt.
Die beiden lieben sich oder soll sie nur solange bei ihm bleiben, wie er von der Erbschaft leben kann? Sie hat ihn ja so kennengelernt und wenn es beiden so im Haus gefällt, ist doch für die beiden alles ok.
Du mischt dich in etwas ein, das dich gar nichts angeht.
Wo habe ich denn geschrieben, dass ich mich eingemischt habe??? Ich habe den Beiden gegenüber meine Bedenken mit keinem Wort erwähnt.
Du fragst ja hier nicht ohne Hintergedanke!
Ich persönlich kann darauf verzichten, dass sich meine Verwandtschaft Sorgen um meine Finanzen macht
Natürlich müssen Ehepartner für den anderen aufkommen...
Das ist u.a. der Sinn einer Ehe
Müsste sie auch für ihn aufkommen, wenn sein Geld schon vor der Heirat aufgebraucht sein sollte?
Wie ist es denn anders rum? Frauen haben auch selten vor einer heirat hohe Ersparnisse und Kapital oder? Da stellt sich doch auch nicht die Frage. In dieser Hinsicht ist das Recht emanzipiert
Ist das nicht von ihrem Verdienst abhängig?
Wer verheiratet ist, muss seinen Partner unterstützen
Also auch, wenn der eine Partner wenig verdient und der andere arbeitslos ist?
Ja natürlich. Sollte das Einkommen nicht reichen, dann kann man evt aufstocken. Aber bei dem Verdienst und einem Haus wird sie den Lebensubterhalt finanzieren müssen
Aber nur, wenn die Beiden verheiratet sind? Wenn sie ihn nicht heiraten würde, wäre sie ihm zu nichts verpflichtet?
Wenn sie länger als ein Jahr zusammen leben od ein gemeinsames Kind haben, dann gilt das ebenso
Hätte er Anspruch auf Hartz IV, wenn ihm das Geld ausgeht?
Er hätte Anspruch darauf zu arbeiten. Da verstehe ich deine Cousine ehrlich gesagt nicht, dass sie das bislang so hin nimmt. Erbschaft bedeutet jetzt was genau?
Und ja: im schlechtesten Fall zahlt sie ihm mal Trennungsunterhalt wenn es zur Scheidung kommen würde. Auf der anderen Seite profitiert sie ja derzeit auch vom Haus und der Erbschaft. Aber da sollte man auch erwachsen genug sein und sich Gedanken machen über den Tag X, wo das Geld aufgebraucht ist.
Er kriegt das nicht gebacken, berufstätig zu sein und sich gleichzeitig um sein Haus und Grundstück zu kümmern.
Das muss ja einen riesen Grundstück sein mit einem riesigen Haus... Und wenn dem so ist, dann kann er Beides immer noch verkaufen, wenn die Erbschaft weg ist.
Ich verstehe sie in dem Punkt auch nicht. Keine Ahnung, wie viel er geerbt hat.
Letztendlich muss sie damit klar kommen. Und vielleicht leben sie ja auch glücklich bis an ihr Lebensende.
Er macht sich da nicht wirklich Sorgen. Sagt, dass er woanders noch ein Haus hat und dieses verkaufen könnte. Und dass ihm eine Summe von ca. 200.000 Euro von einer Lebensversicherung ausbezahlt wird.