Muss man befürchten was?
Hallo es geht um ein Ergänzung Gutachten ,was vom Familiengericht beauftragt wurde.Die Gutachterin besagt das die Erforderlichkeit einer herausnahme der Kinder nicht erforderlich ist ,vorrausgesetzt das die Kindeseltern weiter mit Familie Hilfe und co zusammen arbeiten und die latenten Gefährdung Punkte mit der Familie Hilfe bearbeiten.Erst wenn sich die Situation wieder verschlechtert,dann müsse man über eine Fremdunterbringung nachdenken,es wird auch beschrieben das es eine Gefahr sein könnte wenn die Kinder herausgenommen werden und es ist fraglich ob die Kinder woanders dann aufholen in ihrer Entwicklung schneller.80 Seiten hat das Ergänzung Gutachten.Jetzt haben alle Beteiligten zwei Wochen Zeit Stellung dazu zu nehmen.aber eigentlich bräuchten wir ja keine Stellung dazu nehmen.Das Jugendamt und unsere Anwältin schreiben jetzt dazu eine Stellungnahme zum Gutachten.Das Gericht wird das meist nach dem Gutachten gehen und was die Anwältin schreibt?
4 Antworten
Ja, das Gericht wid sich auf das Gutachten stützen und die Anwältin wird das Gutachten auch unterstützen. Alles gut.
Bemühe dich gut mit der Familienhilfe zusammenzuarbeiten, das wird dir und auch den Kindern mehr Sicheheit geben. Wen du an irgendeiner Stelle im Alltag oder mit den Kindern eine Schwierigkeit hast, sprich es an und versuche nicht, es zu verdrängen oder zu übertünchen/überspielen. Nur so kann dir und den Kindern wirklich geholfen werden. Das wird schon werden. Alles Gute und hab deine Kinder lieb, das brauchen sie immer und überall, mehr als alles andere.
Das Gericht wird sich alle Gutachten durchlesen und danach handeln.
Wenn es aber soweit ist müssen sich die Eltern aber einiges erlaubt haben, wahrscheinlich ist es besser das die Kinder dort rauskommen.
Dennoch steht aber im Text das die Gutachterin gesagt hat, das das entwenden der Kinder nicht erforderlich wäre wenn die Familie diese Punkte .... befolgen würde
es wird weiter festgestellt, dass das kindeswohl bei euch gefährdet ist und weiterhin eine familienhilfe erforderlich ist. hierzu wird der anwalt stellung nehmen in den nächsten 2 wochen. du selbst brauchst garnichts machen. das jugendamt wird von seiner seite aus stellung nehmen und für sich entscheiden ob sie dabei bleiben und aufgrund der weiterhin vorhandenen kindeswohlgefährdung weiterhin verantworten möchten eine familienhilfe zu installieren oder ob es nicht sinnvoller wäre die kinder in eine einrichtung zu bringen in der an den punkten der entwicklungsrückstände gearbeitet werden kann.
wenn dies bereits vorliegt, ist davon auszugehen, dass die entwicklungsrückstände bei euch sich weiter vertiefen werden. das jugendamt könnte sich also dem gutachten anschließen oder es zu ihren gunsten zerpflücken. der richter wird dann dem folgen, was ihm für die kinder am günstigsten erscheint.
Wenn es mal so weit ist, ist das ganze schon bedenklich.
Da muss es Umstände innerhalb der Familie geben. die andere zum extremen Eingreifen aufgerufen haben.
Nicht einmal ohne Gutachten war / ist das Kindeswohl deutlich zu Gunsten der Familie ausgegangen.
Den Kindern kann man nur alles Gute wünschen.
Weil ich zwar vermuten kann, wie ein Gericht entscheiden wird aber weiß dass es Richter gibt, die (fast) unberechenbar entscheiden und somit - hier - alles offen ist.
Da kann - mal übertrieben - ein Schnupfen eines Kindes ausreichen um negative Schlüsse zu ziehen.
Habe schon einige Verfahren erlebt.
Ein Richter stellte einem Elternteil mal die Frage "Was wollen Sie mit einem Kind"
Solch ein Schwachsinn ist mir allerdings nur einmal begegnet.
Prägte aber meine Einschätzung.
Warum beantwotst du nicht die Frage?