Muss man dem Amt einen Arbeitsvertrag vorlegen?

4 Antworten

W enn du noch Leistungen für den laufenden Monat erhalten hast, musst du selbstverständlich belegen wieviel und wann du das Geld erhalten hast. Daran entscheidet sich dann,, ob und wie viel du evtl. erstatten musst.

Wenn du weiterhin Leistungen erhalten möchtest, natürlich schon - wenn du mit dem neuen Job nicht mehr bedürftig bist, darfst du dich aus dem Leistungsbezug abmelden...

ja man muß Arbeitsvertrag vorlegen,kontoauszüge nur bei nachfrage.