Muss man als Zeuge bei der Polizei erscheinen?

12 Antworten

Hallo,

zunächst Mal: Du kannst keine Anzeige zurücknehmen. Du kannst nur einen Strafantrag zurückziehen. Da Betrug nach §263 StGB aber kein absolutes Antragsdelikt ist, wird ermittelt, sobald die Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von dem Delikt erlangt - in dem Fall auf Grund deiner Online-Anzeige.

Dass du das Geld zurückbekommen hast ist zwar schön, für die Strafverfolgung aber komplett irrelevant - weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft ist dafür da, dass du dein Geld wieder bekommst, sondern dass der Straftäter bestraft wird.

Seit August 2017 musst du zur Zeugenaussage bei der Polizei erscheinen, solange die Vorladung im Auftrag durch die Staatsanwaltschaft erfolgte.

Damit ist es jetzt vorbei. Das vom Bundestag beschlossene sogenannte „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ bringt insbesondere eine weitreichende Neuregelung der Vorschrift des § 163 StPO, die sich die Ermittlungsbehörden schon lange sehnlichst gewünscht hatten.
Dieses Gesetz ist mit dem 24.08.2017 in Kraft getreten und somit ab sofort auch auf bereits laufende Verfahren anzuwenden.
„(3) Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt (…).“

https://www.anwalt.de/rechtstipps/neue-rechtslage-zeugen-muessen-ab-sofort-zur-aussage-bei-der-polizei-erscheinen-und-aussagen_069447.html

Bei Nichterscheinen droht ein Bußgeld.

In der Praxis (zumindest bei uns in Bayern) sind gefühlt 99% der Zeugen-Vorladungen von der Staatsanwaltschaft angeordnet, das Ganze geht telefonisch, dauert also ~20 Sekunden.

"Grüß Gott Herr Staatsanwalt XYZ, für den aktuellen Fall ist der und der und der noch Zeuge, ich tät sie vorladen?" "Ja klar, machen Sie das!" => Angeordnet.

Ein Zeugnisverweigerungsrecht hast du, wenn du mit deiner Aussage gegen einen Verwandten oder Schwager aussagen müsstest. Im übrigen musst du dich nicht selber belasten.

oder was kann ich da machen?

Möglichkeit 1: Du erfüllst einfach deine Zeugenpflicht und sagst aus.

Möglichkeit 2: Du legst es drauf an, ob die Vorladung von der Staatsanwaltschaft war - wenn ja, wirst du ein Bußgeld zahlen müssen und trotzdem aussagen. Wenn nein, kriegst du nochmal eine Vorladung, die dann definitiv von der Staatsanwaltschaft sein wird...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Tina85Tina 
Fragesteller
 29.07.2020, 16:40

Vielen Dank für die Antwort und die Zeit. Wie erkenne ich den anhand von dem Schreiben ob die Ladung von der Staatsanwaltschaft angeordnet ist,. Auf dem schrieben steht nix von der Staatsanwaltschaft nur von der Polizei

Dommie1306  29.07.2020, 20:09
@Tina85Tina

Das erkennst du nicht.

Entweder du rufst bei der Polizei an und frägst nach.

Dann läuft das ca. so ab:

FS: "Hallo, ist die Vorladung von der Staatsanwaltschaft?"

Polizei: "Nein, aber Moment."

1 Telefonat und 3 Minuten später:

Polizei; "Ja, ist von der Staatsanwaltschaft."

(kann problemlos mündlich angeordnet werden).

Oder du gehst direkt zur Vernehmung, drum rum kommen wirst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.

Betrug ist kein Antragsdelikt. Von daher wird ermittelt, mit oder ohne deine Zustimmung. Anzeige zurückziehen geht nicht.

Lädt dich die Polizei zur Zeugenvernehmung vor, solltest du hingehen und den Sachverhalt erklären. Es kann durchaus sein, dass du verpflichtet bist, der Ladung zu folgen, siehe dazu § 163 Abs. 3 StPO. Gehst du dennoch nicht hin, könnten Zwangsmittel und Kostenforderungen nach § 51 StPO folgen.

Vielleicht hat der Verkäufer das schon bei mehreren käufern durchgezogen...

Wenn an der Verfolgung der Straftat ein öffentliches Interesse besteht, dann bringt es nichts, wenn Du die Anzeige zurück ziehst, weil die Sache von Amts wegen weiter verfolgt wird.

Und ja, wenn Du eine Ladung hast, dann musst Du da auch hin und aussagen!

bobbelkopp  28.07.2020, 19:46

Das ist falsch. Auf Vorladung der Polizei muss man nicht erscheinen.

alterbaer74  28.07.2020, 19:50
@bobbelkopp

Natürlich. Er hatte doch auch die Anzeige erstattet. Nur weil es sich jetzt für ihn geklärt hat, heißt das jetzt nicht, das ihm die Anzeige egal sein kann. Wenn man etwas anfängt, dann sollte man es auch zuende bringen. Oder man soll zukünftig die Polizie nicht mehr mit seinem Scheiss belästigen. So viel Anstand und Rückgrat sollte man schon haben, dahin zu gehen, um die Sache abzuschließen. Wenn er sein Geld nicht zurück bekommen hätte, würde er ja auch hingehen, um den Anderen das Handwerk zu legen.

Christiangt  28.07.2020, 19:57
@bobbelkopp

Wenn er Beschuldigter ist muss er nicht erscheinen, als Zeuge aber schon.

bobbelkopp  28.07.2020, 19:58
@alterbaer74

Das man etwas Abstand zeigen sollte und die Sache geklärt haben sollte sehe ich auch so.

Ändert aber nichts an der Tatsache das man von gesetztes wegen nicht verpflichtet ist auf Vorladung der Polizei zu erscheinen.

alterbaer74  28.07.2020, 20:00
@bobbelkopp

Wenn die Sache weiter verfolgt wird, dann muss er irgendwann als Zeuge aussagen. Dann ist er auch verpflichtet zu kommen. Ich komme mir hier manchmal vor wie im Kindergarten. Ständig wird rumdiskutiert. Bloß nicht zu viel machen, bloß nicht den Arsch hochkriegen.

bobbelkopp  28.07.2020, 20:04
@Christiangt

Nein auch dann nicht. Eine Pflicht zum erscheinen besteht nur wenn die Staatsanwaltschaft dich vorlädt oder die Polizei durch eine eben diese beauftragt ist eine Vernehmung durchzuführen.

bobbelkopp  28.07.2020, 20:05
@bobbelkopp

Sorry, sollte Anstand heissen, nicht Abstand.

Christiangt  28.07.2020, 20:05
@bobbelkopp

Die Polizei arbeitet immer der Staatsanwaltschaft zu , deine Aussage macht keinen Sinn.

bobbelkopp  28.07.2020, 20:08
@alterbaer74

Bin da auch wieder deine Meinung, Faulheit ist meist kacke.

Vor Gericht und wenn die Staatsanwaltschaft zu Befragung ruft muss man als Zeuge eine Aussage machen. Das ist richtig soweit.

bobbelkopp  28.07.2020, 20:10
@Christiangt

Klar arbeiten die immer der StA zu. Aber die Befugnisse der Polizei hat auch Grenzen, und zwar genau da, bei der Zeugen/Beschuldigten Befragung.

Christiangt  28.07.2020, 20:11
@bobbelkopp

Ja wie gesagt, Zeugen müßen erscheinen und müßen aussagen.

bobbelkopp  28.07.2020, 20:18
@Christiangt

Ja, aber nur bei der Staatsanwalt oder vor Gericht. Nicht bei der Polizei.

alterbaer74  28.07.2020, 20:23
@bobbelkopp

Oh Mann, ist jetzt gut? Macht das bitte unter euch aus!

Alleswissender1  29.07.2020, 06:16
@bobbelkopp

Hört sich richtig an !

Ich würde auf jeden Fall mal bei der Polizei anrufen und nachfragen. Normalerweise MUSS man bei einer Vorladung kommen, außer man ist krank.

bobbelkopp  28.07.2020, 19:47

MUSS man überhaupt nicht.