Muss Kfz-(Voll)Kaskoversicherung für Austausch zerkratzter Frontscheibe aufkommen?
Hallo,
gestern war ich mit meinem Pkw in der Werkstatt zur TÜV-Abnahme. Der TÜV-Prüfer beanstandete im Rahmen der Prüfung Kratzer im Sichtbereich der Frontscheibe (= "gravierender Sicherheitsmangel" / verursacht durch einen defekten Scheibenwischer) und besteht auf einen Scheibenaustausch, sonst kriege ich für den Wagen keine TÜV-Plakette.
Sowohl der TÜV-Prüfer als auch der Werkstattbesitzer meinten, dass die Kosten hierfür von einer Kfz-Vollkaskoversicherung "auf jeden Fall übernommen würden" (abzüglich Selbstbeteiligung).
Ich meldete also gestern den Schaden telefonisch meiner Versicherung (HUK-Coburg Allgemeine). Die Sachbearbeiterin wies mich darauf hin, dass Kratzer in der Scheibe durch die Versicherung nicht abgedeckt seien - "nur Glasschäden durch Steinschlag". Sie beauftragte daraufhin einen DEKRA-Sachverständigen mit der Schadensbegutachtung, der daraufhin heute den Schaden dokumentierte und aufnahm. Auch er meinte, dass eine Vollkaskoversicherung den Scheibenaustausch übernehmen müsse.
Die HUK-Coburg lehnt dies jedoch ab, da es sich klar erkennbar um keinen Steinschlagschaden handelt.
In der Versicherungspolice finde ich keine näheren Angaben zum Umfang der abgedeckten Glasschäden.
Meine Frage also:
Ist es rechtens, dass die Versicherung (es besteht dort Teil- und Vollkaskoschutz für meinen Pkw) die Schadensregulierung ablehnt und ich die Kosten somit selber tragen muss?
Hat jemand von Euch schon Erfahrungen in diesem Bereich sammeln können, und falls ja, welche?
Oder ist hier ein Versicherungsmitarbeiter /-markler, der mir weiterhelfen kann?
Wie wird dies bei anderen Kfz-Versicherungen gehandelt?
Das Merkwürdige ist ja: Wenn nun noch ein Steinschlagschaden dazu käme (z.B. auch durch Vandalismus), würde die Versicherung für den Schaden aufkommen... im vorliegenden Fall (durch defekten Scheibenwischer zerkratzte Scheibe) aber nicht. Der Sinn dahinter will mir nicht einleuchten.
1 Antwort
Gegenfrage: Wieviel würde der Scheibentausch kosten? Wie hoch ist die SB bei Deiner Vollkasko? Und wie weit würdest Du hochgestuft werden? Dann lasse Dir mal von einem Fachmann ausrechnen, was dies rechnerisch nur für 5 Jahre als Mehrkosten bedeuten würde.
Unterm Strich dürfte sich wahrscheinlich die Inanspruchnahme der Versicherung nicht rechnen.
http://www.ruv-blog.de/der-betriebsschaden-in-der-vollkaskoversicherung/
Definition Unfallschaden. ( Im Hinblick darauf, das kein Glasbruch vorliegt. )