Muss ich viele Momox Verkäufe versteuern?

4 Antworten

es handelt sich um keine Gewerbelichen EK isd §15 EstG

ebenfalls nicht um private Veräußerungsgeschäfte isd §23 EstG

es sollte nur nachvollziehbar sein dass es Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind.

wenn du Bsp auch 10 mal den selben Sessel in 3 Jahren verkaufst kommen wir in die Richtung Gewerbe, dann wäre es besser wen du Nachweise hast, dass diese aus deinem Keller sind und nicht jeden Tag neue kaufst

Das ist schon viel. Das solltest du bei der Steuererklärung angeben ... Jedenfalls würde ich meinem Steuerberater die Unterlagen dazu geben und er würde mich dann - hoffentlich - gut beraten.

Slothd3mon  28.01.2021, 21:12

Nein.
Kein privates Veräußerungsgeschäft is §23 EstG

gewerbliche Einkünfte liegen auch nicht vor Isd §15 da einfach nur kellerverkauf

Slothd3mon  29.01.2021, 08:54
@miezepussi

Naja wenn du einen antiken Sessel im Keller findest der 100.000€ wert ist, ist trotzdem kein Tag bestandsmerkmal erfüllt.

wenn es jetzt halt über 5 Jahre geht und a5000-6000€ könnte man mal den außendienst vorbeischixken der sich den Keller mal anschaut und ob es wirklich privat ist

miezepussi  29.01.2021, 08:56
@Slothd3mon

Folge mal dem Link vom Ratefuchs.
auch die Auflösung einer (Keller-)Sammlung, über mehrere Jahre, kann gewerbsmässiges Handeln darstellen. Hier einfach eine "Freigabe" zu erteilen, würde ich mich nicht trauen, nachher muss ich haften.

Slothd3mon  29.01.2021, 09:26
@miezepussi

Ich bin Finanzbeamter.

wie ich bereits schrieb über mehrer Jahre und Summen mäßig ist abzustellen.

Einzelfall Prüfung

veräußert jmd über 2 Jahre hinweg den Inhalt seines Kellers liegt definitiv kein gewerbliches handeln vor.

wie gesagt alles Einzelfall, man muss sich mal die verkaufte Ware anschauen und den Zeitraum.

Wenn es dein gebrauchtes Zeug, war, ist alles gut, es fällt dann keine Steuer an.

Übrigens, Händler bezahlen auch keine Spekulationssteuer, und die die sie früher auf Börsengewinne zahlen mussten, müssen das auch nicht mehr, da die Spekulationssteuer in D abgeschafft wurde.

Slothd3mon  28.01.2021, 21:16

Die zahlen aber Einkommensteuer. Könnte hier auch der Fall sein, was es jedoch aber nicht ist

odine  29.01.2021, 11:18
@Slothd3mon

Händler bezahlen u.U auch noch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, die Einkommenssteuer bezahlt fast jeder mit Einkommen, ob aus Arbeit (Lohnsteuer), Vermietung/Verpachtung usw.

Slothd3mon  29.01.2021, 11:20
@odine

Umsatzsteuer ist hier auch nicht der Fall §19 UstG

Nur dein letzter Absatz ist etwas nonSense :D

PatrickLassan  29.01.2021, 16:38
da die Spekulationssteuer in D abgeschafft wurde.

Sogenannte Spekulationsgewinne unterliegen immer noch der Einkommensteuer. § 23 Einkommensteuergesetz wurde nämlich nicht abgeschafft.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

odine  29.01.2021, 19:58
@PatrickLassan

Ok, ich meinte die Spekulationssteuer auf Aktien u.ä.

PatrickLassan  30.01.2021, 10:59
@odine

Die wurde auch nicht abgeschafft.