Muss ich steuern zahlen wenn ich von Australien Geld nach Deutschland ueberweise
Ich bin Deutsche, wohne und arbeite zur Zeit in Australien, ziehe aber im Juni fuer immer nach Deutschland zurueck. Mein Mann (Australier) und ich haben hier unser Haus verkauft, und moechten das Geld gerne auf mein Deutsches Konto ueberweisen.
Wie macht man das am bestern? Muessen wir darauf Steuern zahlen (hier in Australien muessen wir auf den Erloes vom Hausverkauf keine Steuern zahlen, weil wir darin gewohnt haben und es kein Investitionsobjekt war)?
Danke!
3 Antworten
Mit dem Rückzug nach Deutschland tritt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland mit dem sogenannten Welteinkommen ein. Wird im gleichen Kalenderjahr das Haus veräußert und entsteht dadurch ein Spekulationsgewinn (§ 23 EStG), dann ist dieser grundsätzlich auch steuerpflichtig. Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit den meisten Ländern sog. Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen (DBA). Ein evtl. Veräußerungsgewinn dürfte danach in Deutschland lediglich dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Grundsätzlich ist es für die deutsche Steuer unerheblich, ob Australien von seinem Besteuerungsrecht Gebrauch macht oder nicht. Aber korrekt ist, dass es in Deutschland nur dann dem Progressionsvorbehalt unterliegt, wenn § 23 EStG einschlägig ist. Sind die Voraussetzungen wie hier nicht erfüllt, passiert steuerlich in Deutschland gar nichts.
So ist es. Wenn der Verkauf der Immobilie nicht steuerverstrickt ist, weil - wie hier - das Objekt ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, so unterliegt der Veräußerungsgewinn auch nicht dem Progressionsvorbehalt.
Eine Sache erscheint mir aber noch ganz wichtig: Im Jahr des Zuzugs gilt § 2 (7) Satz 3 EStG, und das bedeutet in der Folge, dass die australischen Einkünfte in Gänze dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Dies würde auch die Einkünfte betreffen, die Deutschland eigentlich von der Besteuerung ausnimmt.
Es ist also nicht nur der Hausverkauf betroffen (der aber ja nicht steuervertickt zu sein scheint), sondern auch Arbeitseinkünfte usw.
Ich würde mir ein kostenloses Guthabenkonto im Ausland, z. B. Österreich oder Schweiz, eröffnen und das Geld dort anlegen. Oder noch besser: Eine Prepaid Mastercard! Dann ist es in Deutschland schnüffelsicher!
Ich kann mich nur anschließen und sagen, dass die ganzen EU-Staaten Müll sind! In Europa ist es nur noch in der Schweiz sowie in Norwegen, Schweden und Dänemark okay.
Deutschland ist jedenfalls definitiv kein Land mehr, in dem es sich lohnt, zu leben und zu arbeiten! Die Arbeitslöhne sinken immer mehr statt dass sie steigen, egal, was Du machst.
Dein Geld ist in Australien versteuert worden, indem es nicht versteuert werden musste. Wenn Du bereits steuerlich erfasstes Geld in ein anderes Land überweist, dann ist das kein Problem. Es ist ja kein Einkommen im klassischen Sinn und ihr werdet es ja wieder in eure Lebenshaltung einfließen lassen.
Danke! Ist der Gewinn denn nach deutschem Recht Spekulationseinkommen nach § 23 EStG? Wenn ich das richtig gelesen habe, fällt nicht unter § 23 Wohneigentum das man zwischen Kauf und Verkauf selbst bewohnt hat )was auch der Grund ist, weswegen der Gewinn hier in Australien nicht der Steuerpflicht unterliegen würde.
Ich habe mir einmal § 32b EStG angeschaut. Fallen wir unter Absatz I Nr. 2, 3 oder 4? 3 scheint mit unwahrscheinlich, denn weder nach australischem noch nach deutschem Recht müßten wir den Gewinn versteuern, so dass es doch wohl kein Fall eines DBA ist, oder?
Vielen Dank im Voraus!