Muss ich mich für 1 Woche Arbeitslos melden?

6 Antworten

Hallo Katjuxa,

es wäre interesant warum du gekündigt hats und ob der Arbeitsvertrag ab dem 08.08. schon unter dach und fach ist.

Hat ein Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund selbst gekündigt tritt nämlich wahrscheinlich eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe mit Dauer bis zu 12 Wochen ein.

In den ersten vier Wochen werden dann ohnehin keine Krankenversicherungsbeiträge gezahlt und auch die Rentenversicherung bekommt nur eine Meldung , das nicht gemeldet wird ( auf Grund der Sperrzeit).

Im Regelfall (das muss dir die Krankenversicherung sagen) gibt es allerdings eine beitragsfreie nachversicherungszeit von 4 Wochen und bei der Rente zählen eh nur Monate.

Grüße BAli

DerHans  26.06.2011, 17:51

Wenn er ab 8. wieder versicherungspflichtig beschäftigt ist, bleibt er ganz normal in der Krankenkasse. Diese haftet ja noch 4 Wochen aus dem vorherigen Arbeitsverhöltnis nach. Un.d für die Rente reicht es, wenn ein einziger Tag in dem Monat versicherungspflichtig belegt ist

Da du dann im Urlaub bist, bist du nicht arbeitslos. Du stehst dem Arbeitsmarkt da ja nicht zur Verfügung. Das ist dann unbezahlter Urlaub.

Natürlich musst du dich arbeitslos melden, denn wir haben in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Das Arbeitsamt übernimmt dann für diese eine Woche deine Kosten für die Renten-,Arbeitslosen- und Krankenversicherung.

Wenn du dich nicht arbeitslos meldest, dann musst du die Beiträge zur KV selbst bezahlen.

LG vom Polarfuchs

Du solltest dich beim Arbeitsamt melden, damit bei der Rentenversicherungszeit keine Unterbrechung hast. Ruf doch da am Montag die 0180 1 555 111 an. Die sind für Arbeitnehmerfragen zuständig.

DerHans  26.06.2011, 17:53

Dadurch tritt keine Lücke in der Rentenversicherung auf. Der August ist als pflichtversicherte Zeit belegt. Dafür reicht bereits ein Tag.

verpflichtet bist du nicht, wenn du die Woche überbrücken kannst, ist es ok. Für die Rentenbeiträge ist diese eine Woche nicht relevant, da du den Rest des Monats in Arbeit bist. Daher gilt der Monat als beitragsgeleistet.