Muss ich meiner volljährigen Tochter eine Wohnung finanzieren?
Hallo zusammen!Es geht mal wieder um Unterhalt.Meine Tochter ist 18, hat ihr Abi,keinen Studienplatz und keine Ausbildungsstelle. Sie möchte mit ihrem Freund, der beim Bund ist, zusammenziehen.Muss ich Unterhalt zahlen, obwohl sie zu Hause wohnen kann?Wonach berechnet sich dieser Unterhalt oder gibt es da feste Sätze? Wie lange bin ich zu Zahlungen verpflichtet? Danke für eure Hilfe!
5 Antworten
da deine Tochter weder in die Schule geht noch in Ausbildung ist hat sie keinen Unterhaltsanspruch. Während der Ausbildung hat sie einen Unterhaltsanspruch gegen beide Eltern.Gibt es einen Titel musst du ihn ändern lassen. Fam.gerichte sind mit Recht der Meinung Volljährige die sich nicht in Ausbildung befinden haben ihre Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
nein das reicht nicht. Die Unterhaltspflicht beider Eltern beginnt mit dem Beginn des Studiums oder am 1. Tag an dem die Ausbildung beginnt. Von Abi bis ausbildung in den 4 Monaten Überbrückungszeit geht der Unterhalt weiter, beginnt erst wieder mit Beginn des Studiums. Dann sind beide Eltern barunterhaltspflichtig un das Kindergeld wird voll angerecnet. hast du noch jüngere Kinder gehen die unterhaltsrechtlich vor. Denk daran den Titel ändern zu lassen.
dazu wende ich mich ans Familiengericht?
Wenn keine Ausbildung betrieben wird, besteht kein Unterhaltsanspruch.
Dazu braucht man kein Familiengericht.
Ausnahme ist einzig ein einmaliger Überbrückungszeitraum zwischen 2 Studienabschnitten von 2- max. 4 Monaten. Dazu muss man aber dann auch wissen, wann das Abitur gemacht wurde und wann das Studium beginnt. Wenn der Studienbeginn noch nicht datiert ist, dann besteht kein Unterhaltsanspruch.
Nein, das bist Du nicht, wenn Du ihr zu Hause ein Zimmer zur Verfügung stellen kannst. Wenn sie keinen Ausbildungsplatz hat, sollte sie ja wohl möglichst zum Arbeitsamt gehen u sich 1. wegen Ausbildung u 2. wegen finanzieller Hilfe erkundigen. Wenn sie dann einen Arbeitsplatz hat u auszieht, steht ihr das Kindergeld allerdings selbst zu. Während der Ausbildung allerdings höchstens bis sie 25 J alt ist. Wenn sie eine eigene Wohnung haben will sollte sie schon selbst etwas dafür tun, was spricht dagegen? Und einen Teil muss ja ihr Freund zur Wohnung beitragen.
Hi und danke erst mal.Das Problem ist, dass sie weniger an einem Ausbildungsplatz interessiert ist.In erster Linie geht's um eine Wohnung mit ihrem Freund. Und da sie ja in der Ausbildung ist, weil sie irgendwann studieren möchte, sieht es wohl nach Unterhaltspflicht aus.
Hä, denke sie ist nicht in der Ausbildung ???? Beim Studium ist klar, da müsst Ihr Bafög beantragen u wenn Ihr zuviel verdient, dann müsst Ihr auch den Unterhalt zahlen. Aber ich denke sie arbeitet jetzt noch nicht ???
danke fürs Nachhaken! Genau das ist derPunkt. Sie hat die Aufnahmeprüfung fürs Studium nicht geschafft,sich aber auch nicht irgendwo anders eingeschrieben Und natürlich auch keinen Job gesucht, weil dieses "irgendwann studieren" im Raum steht.
dann hat sie zur Zeit keinen Anspruch auf Unterhalt. Dann muss sie arbeiten gehen
na, da kann ich ja nur hoffen, dass sie das genauso sieht ;)
Dann kann man Dir nur raten, hart zu bleiben... Sie hat k e i n e n Anspruch. Muss sie halt jobben oder wie denkt sie, das es weitergeht...
Lies hier mal mehr dazu, macht keinen Sinn hier alles reinzuschreiben: http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder_66.php
Danke,der link ist super.Bin nur leider kein Jurist und kann daraus für meinen Fall wenig ableiten
Ich finde, da steht das so beschrieben, dass auch du daraus lesen kannst. Nimm dir die Zeit und lese es bis zu Ende, mach die ein paar Notizen dabei. Mir hilft das jedenfalls immer - und dann rede mit deiner Tochter. So einfach, wir sie sich das vorstellt ist nicht, Unterhalt vom Papa zu kriegen, wenn sie selbst nichts für ihre Ausbildung unternehmen will.
Hast Recht. Es lohnt sich wirklich, sich in die Geschichte genau reinzulesen.Danke nochmal!
ne musst denke mal nichts zahlen. Aber am besten währe es, wenn deine Tochter zum Arbeitsamt geht, und dort kann sie Gelder beantragen.
Beantragen kann sie viel aber bekommen wird sie rein gar nichts.
Du bist zu Unterhalt verpflichtet, allerdings wird dieser mit den Naturalleistungen zuhause verrechnet. Eine Wohnung mußt Du ihr nicht finanzieren.
Nein!
Keine Ausbildung - kein Unterhaltsanspruch!
Wenn sie ausbildungs- bzw. arbeitssuchend gemeldet ist (offiziell beim Amt), dann hat sie selbstverständlich Anspruch auf Unterhalt. Und aus der Frage geht nicht hervor, daß sie nur rumgammelt und nichts tut, um einen Job zu bekommen.
Ähm, in der Frage steht folgendes:
Meine Tochter ist 18, hat ihr Abi,keinen Studienplatz und keine Ausbildungsstelle.
Also weder Studium noch Ausbildung, folglich kein Unterhaltsanspruch.
Die Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle begründet keinen familienrechtlichen Unterhaltsanspruch.
Einzig ein einmaliger Übergangszeitraum zwischen 2 Ausbildungsabschnitten müssen die Eltern finanzieren. Um hier jedoch einen Unterhaltsanspruch begründen zu können, müsste ein Ausbildungs- oder Studienbeginn feststehen. Da das nicht der Fall ist, besteht kein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern.
Das Kind muss sich durch eigene Erwerbstätigkeit in der Überbrückungszeit selbst finanzieren.
Zweifellos lebt ein Unterhaltsanspruch dann wieder auf, wenn denn eine Ausbildung, ein Studium begonnen wird.
hier stellt sich allerdings die Frage, wann man sich in der Ausbildung befindet. Reicht es, eine Aufnahmeprüfung fürs nächste Semester nicht geschafft zu haben,oder auf einer Warteliste zu stehen?