Muss ich meine Katze nach Jahren abgeben, nur weil die neue Mieterin allergisch ist?
Hallo zusammen, wir haben seit fast 8 Jahren Katzen in unserer Wohnung (sie haben auch keinen Freilauf, sie sind nur mal auf dem Balkon), ohne dass es Probleme gab. Seit 2 Monaten wohnt eine neue Familie neben uns und jetzt kam der Brief, dass wir unsere Katzen abschaffen sollen, weil die Mieterin allergisch ist. Das Kuriose ist nur, dass sie bei der Besichtigung unser Katzennetz gesehen hat (das hat sie uns bestätigt) und auch nicht vorher bei uns nachgefragt hat, ob es denn überhaupt Tiere gibt. Außerdem gibt es in der Nachbarschaft mehrere Katzen und wir finden es ungerecht, wenn wir nach Jahren unseren geliebten Katzen abgeben sollen. Wie sieht denn jetzt die Rechtslage aus?
Danke schon mal. Liebe Grüße, Jessi
16 Antworten
...aber vorsicht! Katzen sind laut BGH keine Kleintiere wie Hamster, Mäuse oder eben alles was im Käfig lebt. Von daher kann die der Vermieter schon ans Bein pinkeln, wenn im Mietvertrag nieder geschrieben ist, dass Haustiere nicht erlaubt sind. Nur Kleintiere können nicht verboten werden! Deine Nachbarin hat allergisch reagiert wie sie die Katzen gesehen hat. Alleine durch die Einbildung kann sowas schon entstehen.
Was ist ein Pauschalverbot?
Solange es nicht in der Mieterordnung steht,dass Katzen verboten sind, musst du nichts abschaffen.
Die neue Mieterin ist freiwillig dort eingezogen, sie hat nicht das Recht dort einzuziehen und zu veranlassen dass Katze wegmuss.
Sie kann es verlangen, aber streng gesehen, musst die die nicht weggeben.
Solange es nicht in der Mieterordnung steht,dass Katzen verboten sind, musst du nichts abschaffen.
Pauschale Verbote zur Haustierhaltung in Mietverträgen sind rechtlich gegenstandslos.
Urteil Bundesgerichtshof VIII ZR 168/12.
das komische ist, dass in unserem vertrag kein verbot ist, aber in der hausordnung steht, dass man eine genehmigung braucht. was gilt denn nun??
Die Genehmigungsvorraussetzung ist doch kein pauschales Verbot! Eine ungültige Formulierugn wäre z.b. die Folgende: Die Haustierhaltung jedweder Art (Hunde, Katzen, Käfigtiere) ist grundsätzlich nicht erlaubt!
Gültig dagegen ist: Haustierhaltung benötigt die Genehmigung der Eigentümers! Käfigtiere benötigen keine Genehmigung!
abgeben muesst ihr sie sicher nicht. aber vllt verhindern das sie auf den balkon kommt. eure neue nachbarin hat da ja auch vorher gewusst das ihr eine katze habt wenn sie das netzt gesehen hat.
Vermutlich bezieht sich deine neue Nachbarin darauf, dass man in einer Mietgemeinschaft Rücksicht aufeinander nehmen muss und keine Tierhaltung erlaubt sein kann, wenn ein Mitbewohner dadurch gesundheitliche Probleme bekommt. ABER: Da du von deinem Vermieter die Erlaubnis zur Tierhaltung erhalten hast (wenn du das nicht schriftlich hast, hat er sie ja 8 Jahre lang geduldet), kann er dir diese Erlaubnis nun nicht einfach entziehen.
Meinem Gerechtigkeitssinn würde dies sehr widersprechen. Allerdings scheint deine Nachbarin das anders zu sehen. Ich hatte mal ein ähnliches Problem, da war ich allerdings die zugezogene Katzenhalterin mit Erlaubnis des Vermieters. Ich durfte die Katzen behalten. Es ist allerdings nie zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen.
An deiner Stelle würde ich mir kompetenten Beistand suchen. Wenn du zum Mieterschutzbund gehst, wirst du bestens beraten und die Kosten sind sehr überschaubar. Viel Erfolg!
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/katzenallergie-mietminderung.htm pro-wohnen.de/Mietrecht/Katzen.htm
Die Aussagen sind eindeutig. Deine Katzen kannst du behalten.
danke, das ist super. wir machen gleich ein Schreiben für den Vermieter fertig, damit der uns in Ruhe lässt. Dankeschön nochmal. Ich hab das noch nicht gefunden gehabt.
Gleiches Urteil wie oben.
Pauschalverbote sind gegenstandslos.