Muss ich Inkasso zahlen oder ist das hier ein Fehler von Unitymedia?
"Hallo und danke im Vorraus für die Antworten! :)
Sachverhalt!
Habe mein Vertrag zum August 2014 bei Unitymedia gekündigt, da ich wieder zurück zu meinen Eltern gezogen bin. Heute 27.06.2015 erhielt ich ein Mahnbescheid vom Gericht, dass ich 120€ (Fritzbox) + 15€ (Mahngebühren von Unity.) und plus die Gerichtskosten usw. zahlen muss =370€ Gesamt. Das wunderte mich, da ich nie ein Erinnerungsschreiben bekommen habe oder Mahnungsschreiben und erst danach wird sowas, wenn darauf nicht eingegangen wurde, an das Inkasso weiter übergeben. Als ich bei Unitymedia angerufen habe wurde mir gesagt, dass Sie schon 2 mal ein Brief geschickt haben, der aber nicht zugestellt war, da ich dort nicht mehr wohnte. Deswegen haben sie es direkt an Inkasso weitergeleitet da meine Adresse nicht zufinden war, obwohl sie ja meine E-Mail hatten. Das schöne dabei war, dass ich bei der Kündigung mein Adressenwechsel angegeben habe inkl. Meldebescheinigung. Die Sachbearbeiterin meinte, dass es ein Fehler von Unytimedia war, aber sie jetzt nichts machen könnten und ich dennoch das alles Zahlen muss, außer die 15€ Mahngebühren und die 120€ für die Fritzbox, aber das was mit Inkasso ist ( 240€) ich selbst zahlen muss. Sie sagte "Hätten sie die Fritzbox nach Abschluss des Vertrages zurück geschickt, da es ja nur geliehen war, wäre das alles nicht passiert" und sehen den Fehler bei mir. Da frage ich mich natürlich als Verbraucher, wieso die dann dennoch Erinnerungsschreiben raussenden, wenn sie sich auf diesen Satz berufen und sich mit ihren Verpflichtungen erfüllt fühlen. Zudem hatte das Inkasso, was ab dem 4.01.2015 beauftragt wurde, halbes jahr gebraucht, um meine neue Adresse zu finden, weswegen auch die Gebühren usw. so hoch gefallen sind.
Ich sehe die Schuld bei Unitymedia, da sie selbst sagten, dass sie vergessen haben die Adresse zu ändern, zudem es nur mein Nebenwohnsitz war.
Kann ich hier rechtlich vor gehen ? Wie sieht Ihr die Rechtslage in diesem Fall?"
3 Antworten
Blödsinn, was die Frau an Telefon erzählt. Du befandest dich de facto nicht in Verzug, also kann auch keinerlei Schadenersatz verlangt werden.
Ich würde an deiner Stelle entweder die Fritz Box sofort zurück schicken oder die eben bezahlen.
Dem Mahnbescheid widersprechen!
Ich würde auf alle Fälle dazu raten, entweder einen Anwalt einzuschalten, zumindest bei der nächsten Verbraucherzentrale Rat einzuholen.
Normalerweise kann, ja muss man einen gerichtlichen Mahnbescheid anfechten, wenn er zu Unrecht erfolgte, weil er sonst rechtsgültig ist. Fristen sind dabei unbedingt zu beachten!!! Wenn unitymedia ein Fehler nachzuweisen ist, haften sie auch für die Einschaltung des Inkassobüros.
Aber Ferndiagnosen sind zu unsicher, daher nochmals mein Rat: ab zum Anwalt oder wenigstens zur Verbraucherzentrale. Viel Erfolg!
MfG
Arnold
Wie sieht Ihr die Rechtslage in diesem Fall?
Du musst innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt auf den Mahnbescheid reagieren, entweder durch
- Begleichen der Forderung
- Teilwiderspruch und Begleichen des untrittigen Teils
- Komplettwiderspruch.
Ansonsten folgt nach 14 Tagen höchstwahrscheinlich der Vollstreckungsbescheid. Dieser würde nach weiteren 14 Tagen rechtskräftig und vollstreckbar (Kontopfändung, Besuch vom Gerichtsvollzieher etc.).
Solltest du widersprechen wollen, geschieht dies durch Ankreuzen. Den Antwortbogen per Einwurfeinschreiben ans Amtsgericht zurück.
Also, aus den AGB bzw. deinem Vertrag mit dem Anbieter geht hervor, wem die Frirtzbox gehört und in welchem Zeitrahmen sie zurück zu schicken ist. Standardgerät bei Unitymedia ist die 6360 Cable, die kostet neu etwa 240,- €, was den Preis erklärt.
Die monatlichen Fix-Kosten sind wahrscheinlich kalenderteschnisch eindeutig bestimmt. Wenn dies so ist, ist eine Mahnung nicht notwendig um den Verzug auszulösen. Musst du nachprüfen.
Alternative: Dem Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen (Kreuzchen bei "Ich widerspreche insgesamt" und zurück zum Gericht per Einschreiben) und sofort die Fritz-Box per Paket an Unitymedia schicken.
Dass die behaupten, deine Adresse nicht gehabt zu haben, ist doch albern. Wenn sie dich vorzeitig aus dem Vertrag rauslassen wegen Umzugs, haben sie auch die Unterlagen zum Umzug.
Ansonsten: Ohne Mahnung kein Verzug und ohne Verzug keinerlei Anspruch auf Verzugskosten (Inkassogebühren, Mahngebühren, Gerichtskosten usw.)