Muss ich für meine freundin und meinem baby unterhalt zahlen wenn wir uns trennen

13 Antworten

Für dein Kind zahlst du ganz sicher Unterhalt und zwar für die nächsten Jahrzehnte. Ich hoffe, das tust du auch gern. Bei deiner Freundin hängt es von ihrer jeweiligen Situation ab.

Für das gemeinsame Kind bist Du auf jeden Fall unterhaltspflichtig. Und solang dieses das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die Mutter des Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, bist Du dieses auch für sie in Form von Betreuungszuschuss.

dein leben ist doch nicht vorbei, nur weil deine ex ein kind von dir bekommt. verpflichtet bist du zu unterhaltszahlungen an das kind. mit 1700 euro würdest du 333 euro abzgl. 92 euro kindergeld, also 241 euro zu zahlen haben. ggü. der mutter hast du eine höhere pfändungsgrenze als ggü. dem kind. somit musst du nun schauen, wie weit du in der lage bist dich "arm zu rechnen". abziehen kannst du aufwendungen für die arbeit: auto, versicherungen, spritkosten/fahrtkosten, aufwendungen für arbeitsmaterial oder arbeitskleidung, schulden, kredite, aufwendungen der lebensführung etc. nur wird sie wohl trotzdem betreuungsunterhalt bekommen von dir, da dein gehalt schon sehr hoch ist.

klären solltest du viel lieber vaterschaftsanerkennung und das sorgerecht. lass dir das gleich von anfang an sichern, damit du später damit nicht vors gericht mit ihr ziehen musst. kläre gleich von anfang an den umgang mit deinem kind und erarbeite dazu eine umgangsvereinbarung.

eine wohnung oder anderes musst du IHR nicht finanzieren. nimm dir einen anwalt und lass das durch rechnen. wenn das jugendamt an dich heran tritt, dann geh erstmal zum anwalt und lass gegen rechnen, damit keine fehler entstehen. zur not muss es gerichtlich geregelt werden, wenn du nicht einverstanden bist. geh gestärkt aus der trennung heraus, du wirst papa und das ist was besonderes. in der situation ist das geld erstmal nebensache. wenn ihr zusammengewesen wäret, dann hättest du nach der geburt auch nicht drüber nachgedacht ob du kind brei, schuhe oder deiner freundin mal schnell ne stulle finanzierst. wenn sie abitur machen will, wird sie ja auch nicht ewig zu hause bleiben und kann nach der schule arbeiten gehen. zudem sind ihre eigenen eltern auch immer noch unterhaltspflichtig für die tochter bis ende der ersten ausbildung. auch die sind dabei bissel auf die füße zu treten. besprich dich mit einem anwalt oder besuch mal eine familienberatungsstelle.

:) herzlichen glückwünsch zum papa-werden und viel spaß recht bald mit deinem kleinen.

Ich glaube, da wirst du nicht drum rum kommen als zu zahlen. Was ihre Eltern besitzen, ist egal! Die Höhe der Zahlung kann zwischen euch beiden vereinbart werden, ansonsten vom Gericht. Frage: Warum heiratet ihr nicht? Dann gehts euch doch gut mit Unterstützung der Schwiegereltern, aber bitte in eigener Wohnung, nicht unter der Fuchtel der Eltern, das geht nie gut! Wenn nicht, mußt du in den sauren Apfel beißen! LG

nurnochmehr  27.02.2011, 16:47

Ich denke, sie heiraten sich nicht, weil er sich von ihr treenen will.

Triangel74  27.02.2011, 16:55
@nurnochmehr

Würde ich auch vermuten...aber es wär nicht die erste Ehe, die aus Zweckgründen geschlossen wird...

wenn ihr euch trennt mußt du auf jeden fall natürlich für das kind bezahlen, wie es mit deiner freundin (dann wohl ex) aussieht kommt auf dein einkommen an - wende dich ans jugendamt u. a. wieso sollten denn die eltern der kindsmutter für den unterhalt aufkommen???