Muss ich für die Grabräumung zahlen trotz ausgeschlagenem Erbe?

3 Antworten

Das Friedhofsamt nimmt es mit der gesetzlichen Erbfolge nicht immer so genau :-) Die schnappen sich einfach jemanden aus der - oft weitläufigen - Familie und fordern ihn zu Dingen auf, die rechtlich gar nicht sicher sind. Wenn C nicht irgendwie im Testament von A zum Erben erklärt wurde, halte ich es für einen wenig durchdachten Verwaltungsakt der Friedhofsverwaltung. C soll einfach widersprechen mit dem Hinweis, dass weder Verwandtschaft noch irgendwelche Erbverhältnisse vorliegen. Nur weil C das Stiefkind ist, muss es nicht für die Grabräumung aufkommen.

imager761  25.09.2012, 07:29

Nur weil C das Stiefkind ist, muss es nicht für die Grabräumung aufkommen.

Es sein denn, B würde hier bestattet und keine weiteren unterhaltsfähigen Angehörigen könnten zur Kostentragungspflicht herangezogen werden.

almutweber  25.09.2012, 07:50
@imager761

Es wurde aber nicht B hier bestattet! Ich kann Ihren Kommentar überhaupt nicht nachvollziehen. Aus eigenem Erleben kann ich aber mit Sicherheit sagen: Wenn Stiefkind C das Erbe vom Stiefvater A ausschlägt und es sonst keine Erben von A gibt, wird ein Nachlassverwalter eingesetzt und die Kosten fallen dem Staat zu (also irgendwie dann doch wieder C und allen anderen Steuerzahlern im Kreis). Der Kommentar mit der Grabräumung ist sehr seltsam. Denn auch hier gilt: C hat das Erbe von B ausgeschlagen und nach über 30 Jahren sind die Nutzungsrechte ganz sicher abgelaufen!

st das möglich obwohl A völlig fremd nicht verwand und das Erbe von B ausgeschlagen ist?

Das käme darauf an, ob die Räumung für die Bestattung der B erforderlich wäre :-O

Zwar fielen die Bestattungskosten der B ihrem Nachlass, mithin den Rechtsnachfolgern ihres Erbes zu, wäre der allerdings nicht werthaltig, überschuldet oder dem Staat nach allseitiger Erbausschlagung zugefallen, wären die nächsten Angehörigen, mithin C, im Rahmen ihrer Unterhaltfsfähigkeit (anteilig) zur Kostenübernahme verpflichtet.

Sofern allerdings durch Ablauf der Nutzungrechte das Grab eingeebnet werden müsste, fielen diese Kosten als Nachlassverbindlichkeit der B dem erbausschlagenden C mangels Rechtsnachfolge nicht zu.

G imager761

Erstmal danke für eure Antworten.

Um die noch vorhandenen Missverständnisse aus dem Weg zu raümen:

C ist nicht das Stiefkind von A, denn A ist 15 Jahre vor der Geburt von C verstorben. B hatte danach neu geheiratet und C geboren. B hatte aber das grab von A verlängern lassen, und hat die Grabpflegekosten übernommen.

Jetzt kommts: Die überlebende Schwester von A die mitgeebert von A, möchte die Grabpflege nicht übernehmen und will das ich die Grabräumung übernehme, obwohl ich weder die Schwester noch A kannte/ kenne.