Muss ich den Herrn Von den Stadtwerken zum Zählerausbau ins Haus lassen?
Ich würde gerne wissen, ob ich rechtlich dazu verpflichtet bin, einen Mitarbeiter von den Stadtwerken, bei unbezahlter Rechnung und nach Mahnung, ins Haus zu lassen um den Zähler auszubauen? Er hat ja auch die Möglichkeit die Versorgung von draußen abzudrehen.
3 Antworten
Der Zähler ist Eigentum der Stadtwerke und somit haben sie ein recht auf Zugriff darauf. Das setzen sie auch mit hilfe der Polizei durch.
Der Zähler ist Eigentum der Stadtwerke.
Der Besitzer darf ihn wieder abmontieren.
Die Frage stellt sich eher so:
Darf man Strom beziehen, wenn man ihn dann nicht bezahlen kann?
Ja. Der Zähler ist Eigentum der Stadtwerke.