Muss ich den Hausanteil einklagen?

9 Antworten

Versuch noch einmal in aller Ruhe mit ihr zu reden ... es kann gut sein, dass sie mit aller Macht versucht zu verhindern, dass Du ausziehst.

Ich nehme an Du möchtest auch nicht mehr im Haus wohnen resp. auch später nicht darin leben, da es mit Erinnerungen an Deinen Vater verknüpft ist. Sag ihr das und auch dass Du so etwas wie einen Neuanfang möchtest - ob sie sich das nicht auch schon überlegt hätte ... zu verkaufen und sich was kleineres, eigenes, unbelastetes zu kaufen ... Dein Vater hätte sicherlich nicht gewollt, dass sie sich so zurückziehe oder ihr Euch vollends zerstreitet.

Du möchtest wirklich nicht klagen - aber Du möchtest auch mit dem Haus abschliessen können - und wenn ihr Euch nicht einigen könnt auch auf gerichtlichem Wege.

Und erst dann, wenn es wirklich auswegslos erscheint, kontaktier einen Anwalt - frag nach einer kostenlosen Ersteinschätzung - teilweise bieten auch Amtsgerichte eine kostenlose Erstberatung an (google mal) - dann weisst Du was Du machen kannst https://www.rechtsanwalt.com/kostenlose-rechtsberatung/

Ich könnte mir auch vorstellen, dass Deine Mutter einlenkt, wenn sie einen Brief von einem Anwalt erhält.

Denn wenn Du Deinen Teil einklagst käme es zu einer Teilungsversteigerung (das Haus wird dann öffentlich versteigert) - Deine Mutter kann dann auch mitbieten (und so das Haus allenfalls günstiger erwerben) oder sie muss mehr bezahlen (als der geschätzte Wert ist wenn ein Mitbieter sehr interessiert ist) oder ausziehen (wenn es jmd anders ersteigert).

Wenn sie bereit ist Dich auszuzahlen lass ein unabhängiges Gutachten betr. des Wertes erstellen (frag diesbezüglich bei Deiner Bank nach).

gschyd  17.05.2018, 19:09

Mach ihr doch den Vorschlag Dir x€ auszuzahlen (sozusagen als unbefristetes, zinsloses Darlehen) und das zu verrechnen, sollte sie das Haus zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen.

Und sie übernimmt ab jetzt alle Kosten in Bezug auf das Haus, was im Falle eines Verkaufes ebenfalls angerechnet würde.

Was willst du denn einklagen? Du bist neben deiner Mutter grundbuchlicher Miteigentümer zu 1/2. Damit kannst du niemanden zwingen, deinen Hausanteil zu kaufen.

Unterhalt steht dir nur während deiner Erstausbidung zu und auch nur dann, wenn du dein Vermögen aufgebraucht hast.

Gegen Grundschuld kannst du dir Geld in fünfstelliger Höhe bei der Bank leihen und davon angemessen leben :-)

G imager761

LuLee12 
Fragesteller
 17.05.2018, 18:55

niemand soll meinen hausanteil kaufen. Ich will ihn ausbezahlt haben. Es ist ja wohl kaum möglich, dass mir die hälfte gehört & ich keinen cent bekomme weil meine mutter gerade mal nicht will.

Mugua  17.05.2018, 19:04
@LuLee12

Du kannst aber niemanden zwingen, dich auszubezahlen. Dir gehört ein halbes Haus, Punkt. Was DU mit DEINEM halben Haus machst, ist DIR überlassen, aber du kannst niemanden zwingen, es dir abzukaufen, auch den Besitzer der anderen Hälfte nicht.

Ich vermute jedoch, dass du zum Beispiel Miete von deiner Mutter verlangen könntest, solange sie in deinem halben Haus wohnt. Das ist allerdings jedoch tatsächlich nur eine Vermutung, ich weiß es nicht. Frage jemanden, der sich damit auskennt.

imager761  17.05.2018, 19:09
@LuLee12
niemand soll meinen hausanteil kaufen. Ich will ihn ausbezahlt haben.

Also soll deine Mutter ihn dir abkaufen. Warum sollte sie?

Mugua  17.05.2018, 19:09
@Mugua

Ich lese grade: Das nennt sich in dem Fall wohl "Nutzungsentschädigung", nicht Miete.

LuLee12 
Fragesteller
 17.05.2018, 19:06

gschyd hat mir schon gut geholfen. Danke trotzdem. :)

ichweisnix  18.05.2018, 08:17
Gegen Grundschuld kannst du dir Geld in fünfstelliger Höhe bei der Bank leihen und davon angemessen leben :-)

Nein der Unterhaltsberechtigte muß keine Kredite aufnehmen um seinen Unterhalt zu finanzieren. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Kreditaufnahme etwa eines Bildungskredits aufgrund vorhandener Sicherheit leichter ist.

Bei allgemeinen Krediten dürfte es ohnehin schwierig werden, da die Banken nicht nur auf die Sicherheiten abstellen, sondern ausreichend Einkommen vorhanden sein muß um den Kredit zu bedienen.

In Bezug auf den Hausanteil ist es so, das es keinen Auszahlungsanspruch gegen den Miteigentümer gibt, sondern nur einen Nutzungsanspruch und die Möglichkeit der Teilungsversteigerung. Soweit ihre Mutter Ihre Nutzung entsprechend Ihres Anteils vereitelt haben sie Anspruch auf Nutzungsentschädigung.

Bezüglich des Unterhalts ist es deutlich einfacher. Entscheidend ist hier, ob sie sich noch in der Erstausbildung befinden. Falls ja, haben sie den Grunde nach Anspruch auf Unterhalt. Mit 4000€ / Monat ist ihre Mutter auch definitv leistungsfähig.

Grundsätzlich müssen sie aber Ihr eigenes Vermögen also ihren Hausanteil für den Unterhalt einsetzen soweit es Ihnen möglich und zuzumuten ist. Dabei gibt es im Wesentlichen die Möglichkeit des Verkaufs oder der Vermietung des Hauses.

Soweit der Unterhaltspflichtige Ihre Vermögensverwertung selbst erschwert oder vereitelt, muß er sich das natürlich beim Unterhalt vorhalten lassen.

anspruch auf unterhalt hast du wenn du in schule oder ausbildung bist. dazu kommt, dass deine mutter die form de sunterhalts wählt und dich in dein kinderzimmer verweist.

auf auszahlung hast du keinen anspruch. du hast ja dein halbes haus und das muss sie dir nicht abkaufen, wenn sie nicht will. du kannst es also selbst verkaufen oder vermieten oder was auch immer.

Wenn Du die Hälfte des Hauanteils geerbt hast und Geld sehen möchtest, müsstest Du das Haus zwangsversteigern lassen. Teilungsversteigerung heißt das. Aber meinst Du, dass das im Sinne Deines Vaters wäre? Ich glaube nicht. Und möchtest Du Deiner Mutter dies antun? Sicher wollte Dein Vater das auch nicht, dass Du das Deiner Mutter antust. Ob Dir dann überhaupt Unterhalt zustehen würde, wäre dann auch noch so eine Frage, die geklärt werden müsste. Gruß, Inge