Muss ich das Handy zurücknehmen? (Umtausch bei Privatkäufen)

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Hallo! Wenn du auf der Seite angegeben hast " Privatkauf, ohne Garantie u.s.w." brauchst du es NICHT zurücknehmen. Die Regelung sagt, dass Geschäfte, z.B. Elektromärkte eine Gewährleistung von 2 Jahren auf Neuwaren geben müssen. Bei Privatkäufen gilt es auch, man kann sich aber befreien von der Regelung, wenn man es vermerkt beim Verkauf. Du musst es in diesem Fall also nicht zurücknehmen, sonst könnte er ja auch nach Wochen noch mit Kleinigkeiten kommen.

Grundsätzlich kann ein privater Verkäufer sich gegenüber dem Käufer von der Pflicht zur Gewährleistung durch einen Ausschluss befreien. Allerdings ist dafür unter anderem entscheidend, ob der Mangel (§§434 f BGB) schon bei Gefahrübergang (§446 BGB) vorhanden war oder nicht. Denn dieser oben genannte mögliche Ausschluss gilt nicht für (nicht vorangezeigte) Mängel/Defekte, die schon vor Gefahrübergang vorlangen.

Wenn Du Gewährleistung ausgeschlossen hast, dann nicht.

Aber es gibt auch die Masche, bei einem kaputten Handy ein gleiches Gebrauchtes irgendwo zu kaufen und dann zu behaupten, es sei kaputt und das kaputte zurück zu schicken.

Hoffe, Du hast die Seriennummer irgendwo aufgeschrieben.