Muss ich das Bußgeld (Blitzer) nach der Verjährung zahlen?

Bußgeldbescheid - (Verkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung, Blitzer) Anhörungsbogen - (Verkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung, Blitzer)

3 Antworten

Vorab: Es kann auch über den Anhörungsbogen hinaus weitere unterbrechende Maßnahmen gegeben haben. Allerdings ist das wenig wahrscheinlich.

Ich würde hier auch davon ausgehen das bereits Verjährung eingetreten war als die Behörde begann gegen Dich zu ermitteln und den Anhörungsbogen erstellte.

Du musst jetzt zwingend Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen da dieser sonst trotzdem rechtskräftig werden würde. Darin legst Du dar das die Tat nach §26 StVG Abs.3 bereits verjährt ist und somit keine Verfolgung mehr möglich ist. Sollte es tatsächlich eine andere unterbrechende Maßnahme gegeben haben [siehe §33 OWiG] dann muss Dir die Bußgeldbehörde darlegen welche das gewesen ist.

Das Ganze natürlich nachweisbar zustellen lassen - also am Besten per Einschreiben, oder wenn Du in der Nähe wohnst persönlich abgeben und den Empfang bestätigen lassen.

Sie hätten im anhörungsbogen darauf hinweisen können, dass es verjährt ist, der Punkt bleibt ihnen vorerst und wegen der Zahlung müssen sie entweder zum Anwalt oder es zahlen

Das Bußgeld ist verjährt. Die Verjährungsfrist endete am 06.11.2015. Ist bis dahin nichts gekommen, kannst du dich auf § 26 Abs. 3 StVG berufen.

Also solltest du bis zum 06.11.2015 in keiner Form etwas von der Behörde erhalten haben, so ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.

Wende dich an einen Anwalt, der regelt den Behördenkram :)

LG
shadowflake

Crack  19.12.2015, 10:36

Der Anwalt kostet Geld, das kann man auch selbst regeln.