Muss ich beim Quadbike eine Warnweste mitführen?
Ein Quadbike ist ja eigendlich kein PKW, aber es ist mehrspurig. Die Beschreibung in der StVO ist etwas lasch, da das Quadbike nicht wirklich erwähnt wird.
2 Antworten
Gemäß § 53a Abs. 2 Nr. 3 StVZO ist das Mitführen einer Warnweste nur für Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibusse vorgeschrieben.
Bei einem Quad muss also dann eine Warnweste mitgeführt werden, wenn es laut altem Fahrzeugschein Feld 1 bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld 5 als zu einer dieser Fahrzeugklassen gehörend zugelassen ist.
Ist es hingegen als zu einer anderen Fahrzeugklasse gehörend zugelassen oder ist es zulassungsfrei, weil es sich um ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und bis zu 50 ccm Hubraum handelt, dann braucht keine Warnweste mitgeführt zu werden.
Es besteht eine Mitführpflicht für das Warndreieck. Ab 01.07.2014 besteht die Verpflichtung, eine Warnweste mitzuführen, wenn das Quad als Pkw oder als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen ist. Quelle: https://www.adac.de/infotestrat/motorrad-roller/recht-motorrad/quad-trike/default.aspx