Muss ich beim Jobcenter die Anlage VE abgeben?

2 Antworten

Die Anlage VE dient der Prüfung, ob zwischen deiner Freundin und dir eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft besteht. Wenn ja, wird sie zur Bedarfsgemeinschaft dazu gerechnet. Nach einem Jahr Zusammenleben kann das Jobcenter von einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ausgehen, aber du kannst das Gegenteil nachweisen (Anhaltspunkte dagegen wären z.B. getrennte Girokonten, Untermietvertrag für die zweite Person im Haushalt, ...).

Da ihr schon ein Jahr zusammenlebt, musst du diese Anlage ausfüllen, sonst geht das Jobcenter von einer Bedarfsgemeinschaft aus (außer ihr seid tatsächlich eine Bedarfsgemeinschaft, dann wird das eben auch so gehandhabt).

Richi008 
Fragesteller
 23.02.2017, 17:32

Naja als ich am Dienstag den Antrag gestellt habe , war meine Freundin auch in der bedarfsgemeinschaft  .. aber die eine Beraterin vom JC hat sich eingesetzt das sie raus kommt , d.h das ich den antrag nur für mich stellen kann .. 

Heißt das jetzt das ich die Anlage VE nicht ausfüllen muss ? 

Wenn ich es doch machen muss .. welche Gründe gibt es das ich es nachweisen kann das es nicht so ist ? 

Wir haben getrennte Girokonten aber wohnen zsm in einem Zimmer , ist das schlimm ? 

WirrIstDasVolk  23.02.2017, 21:04
@Richi008

Ob deine Freundin und du eine Bedarfsgemeinschaft bilden könnten, kann man nicht an einem einzelnen Punkt festmachen. Es kommt auf das Gesamtbild an. In § 7 Abs. 3 SGB II würde theoretisch diese Formulierung greifen:

[...] eine Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.

Grundsätzlich ist es so, dass das Jobcenter nach einem Jahr zusammenleben einfach davon ausgehen kann, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, solange bis ihr das Gegenteil nachweist. Aber da die Sachbearbeiterin dass bereits anders eingetragen zu haben scheint: abwarten und Tee trinken.

Wenn die Sachbearbeiterin das schon so gedreht hat, dass deine Freundin nicht zur Bedarfsgemeinschaft gezählt wird, musst du nur die Alage HG (= Haushaltsgemeinschaft) ausfüllen. Dann würde ich die Anlage VE auch erstmal nicht einreichen, um keine schlafenden Hunde zu wecken. Wenn diese Anlage doch noch erforderlich sein sollte, wird sie nachgefordert.

die anlage klärt die verhältnisse in deiner bedarfsgemeinschaft. wenn die also mit beiliegt, dann ist die auszufüllen. immerhin wird deine freundin mit berechnet-.