Muss ich als Vermieter die Abfallkosten der Mieter zahlen?
Guten Tag, ich bitte um eure Hilfe.
Meine Mieter sind letztes Jahr im Mai durch eine Räumungsklage von meiner Wohnung ausgezogen. Heute habe ich folgenden Schreiben von der Abfallwirtschaft erhalten (siehe unten).
Ich soll weil die Mieter von 2017-2018 keine Abfallgebühren zahlen, weil sie es nicht getan haben. Ist das rechtens?
11 Antworten
Als Eigentümer bist du erstmal für die Abfallgebühren verantwortlich. Du kannst sie zwar, z.B. über die Nebenkosten auf die Mieter abwälzen, aber gegenüber dem Entsorgungsbetrieb bist du letztenendes in der Pflicht. Also wirst du den folgenden Gebührenbescheid bezahlen müssen. Du kannst im Nachgang das Geld von den ehemaligen Mietern zurückfordern, sofern diese noch greifbar und zahlungsfähig sind.
genau so ist es
nach der Abfallsatzung musst Du zahlen ....
S A T Z U N G
der Stadt Pforzheimüber die Vermeidung, Verwertung und Beseitigungvon Abfällen(Abfallwirtschaftssatzung)vom20.12.2016
§ 3 Anschluss-und Benutzungszwang
(1)Die Grundstückseigentümer, denen Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserbbauberechtigte, Nießbraucher und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen, sind berechtigt und im Rahmen der Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 und 2 KrWG verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Einrichtung Abfallentsorgung anzuschließen, diese zu benutzen und die auf ihren Grundstücken anfallenden Abfälle der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen.
§ 21 Gebührenschuldner
(1)Gebührenschuldner für die Gebühren nach § 22 sind die Verpflichteten nach §3 Abs.1 und 2. Die Gebühr begründet nicht nur eine persönliche Haftung des oder der Gebührenschuldner, sondern liegt wegen ihrer Grundstücksbezogenheit zugleich als öffentliche Last auf dem Grundstück.
Du hast die Räumung veranlasst und bist erst einmal für die entstehenden Kosten haftbar.
Natürlich kannst du VERSUCHEN, dein Geld wieder einzuklagen.
Viel Vergnügen.
Wenn die Mieter nicht zahlen kannst Du als Eigentümer herangezogen werden.
Entsprechende § hat man Dir dazu in dem Schreiben genannt.
Kommt eine Zahlungsaufforderung, dann solltest Du sie auch bezahlen.
Du kannst dann versuchen das Geld vom ehemaligen Mieter wieder zu bekommen.
wird vollkommen begründet und legitim. Du kannst diese Kosten beim Mieter einfordern, genau wie die Miete, Nebenkosten - Gerichtskosten usw
nur wo kein Geld ist ... wie sah denn die Wohnung aus? auf den Renovierungskosten wirst auch sitzen bleiben
Es läuft derzeit eine Klage wegen einer Renovierungswert von über 40.000€. Die Mieter waren übrigens Stadt Pforzheimer , die haben jeden Monat die Miete gezahlt.