Muss eine Aushilfe ihren Urlaub mit dem Arbeitgeber absprechen oder kann sie einfach gehen wann sie möchte, da sie nur für geleistete Arneit entlohnt wird?
3 Antworten
Für Aushilfen gelten gleiche Rechte, aber auch gleiche Pflichten wie für andere Arbeitnehmer. Bei der Gewährung von Urlaub sind die Wünsche des Beschäftigen zu berücksichtigen, es sei denn, es sprechen betriebliche Gründe dagegen. Was meines Erachtens wie bei jedem anderen Arbeitnehmer heißt, dass man Urlaub beantragen muss.
Mehr noch - eine "Selbstbeurlaubung" kann ein Grund für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung sein!
So ist es!
Auch eine aushilfe hat ein Arbeitsverhältnis und muss freie Tage mit dem Chef absprechen. einfach wegzubleiben, wann du Lust dazu hast, bringt Ärger und beendet vielleicht deinen Job. Eine Aushilfe muss verlässlich sein. Sie bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum!
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag dazu drin?
Was soll - wenn es denn überhaupt einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt - denn wohl darin stehen?
Dass die "Aushilfe" jederzeit Urlaub ohne Genehmigung nehmen dürfe? Wann immer sie wolle?
So ein Unsinn!
Nicht nur "Deines Erachtens" - sondern selbstverständlich! ;-)