Muss ein Zeuge der Polizei seine Wohnanschrift nennen oder reicht eine ladungsfähige Adresse aus?

8 Antworten

Die Wohnanschrift ist normal die ladungsfähige Anschrift. Ansonsten, wäre ich Polizist und mit der Sache beschäftigt, würde ich stutzig werden und beim Meldeamt nachfragen.

welchen Grund gibt es, der Polizei die Wohnanschrift zu verheimlichen?

Ja, er muss sich privat ausweisen. Ansonsten sind seine Aussagen nur Hörensagen.

Du bist als geladener Zeuge verpflichtet, Angaben zu machen. Erst recht, was die Personalien und Wohnort betrifft.

Die Dienststelle als ladungsfährige Anschrift läuft nur im öffentlichen Dienst.