Muß ein Vermieter bei der Wohnungsübergabe noch eine Nachfrist gewähren, auch wenn es eine Vorabnahme gegeben hat?
Hallo, ich habe folgende Frage: Ich habe meine Wohnung gekündigt und bin letzte Woche ausgezogen. Ca 2 Monate vorher gab es eine Vorabnahme durch einen Angestellten des Vermieters. Mir war klar, daß viel renoviert werden müßte. Ich erhielt aber im Anschluß daran einen Brief des Vermieters, in dem viel mehr Schäden behauptet wurden, als vorhanden waren, und Renovierungen vorgeschrieben wurden, die über den Zustand der Wohnung bei Mietbeginn weit hinausgingen. Bei einer Mieterberatung wurde mir gesagt, ich bräuchte dem Brief nicht zu widersprechen, und bräuchte lediglich fachgerecht ganz normal renovieren. Vor der eigentlichen Wohnungsübergabe (am Ende der Kündigungsfrist) war ich nun dummerweise krank + der Handwerker, den ich mit der Renovierung beauftragt hatte, hat Pfusch gemacht. Ich gab die Wohnung daher eine Woche zu spät zurück, und nur halb renoviert (da der Vermieter wegen der Verzögerung bereits mit Schadenersatz gedroht hatte). Ich ging aber davon aus, daß ich noch eine Nachfrist zur restlichen Renovierung erhalten müßte, bevor der Vermieter selbst renoviert und mich zahlen läßt. Bei der Wohnungsübergabe durch einen Handwerker wurde mir ein Übergabeprotokoll verweigert, ebenso jede Auskunft über alles weitere, nur die Rückgabe der Schlüssel wurde mir bestätigt (habe einen Zeugen) Das ist jetzt eine Woche her, seitdem habe ich nichts vom Vermieter gehört, obwohl mir gesagt wurde, er werde sich bei mir melden. Müßte ich noch eine Nachfrist bekommen oder kann er jetzt einfach renovieren + mir die Rechnung schicken? Muß sich der Vermieter deswegen bei mir melden? Ist so eine Wohnungsübergabe ohne Protokoll überhaupt zulässig?
Danke schonmal für Antworten!
5 Antworten
Dazu sagt der § 548 BGB interessantes aus
Ist so eine Wohnungsübergabe ohne Protokoll überhaupt zulässig?
Man sollte zwar ein Übergabeprotokoll machen aber es ist keine Pflicht.
Ebenso wenig muss der Mieter oder Vermieter ein angefertigtes Protokoll unterschreiben.
Müßte ich noch eine Nachfrist bekommen oder kann er jetzt einfach renovieren + mir die Rechnung schicken? Muß sich der Vermieter deswegen bei mir melden?
Wenn letzte Woche erst die Übergabe war und der Vermieter nichts gesagt hat, dann muss er bestehende Mängel nachweislich melden und unter Fristsetzung auffordern sie zu beheben.
Erst nach Ablauf der Frist, darf er entsprechende andere Maßnahmen ergreifen.
LG
johnnymcmuff
Wenn dein Vermieter von dir was will muss er dich anschreiben.
Er hat es bisher nicht gemacht. Ich würde auch nicht nachbohren.
Die Mietergesetze werden heute überhaupt nicht eingehalten.
Die Paragraphen werden doch nicht durchgesetzt.
Meine Frage ist? Du schreibst von deinen Vermieter. Also keine Genossenschaft. Ist er eine private Person? Was glaubst du was ich schon alles erlebt und auch erlebe. Gehöre auf der Seite der Vermieter aber die
werden doch nur verarscht. Du hast geschrieben wie ehrlich du bist und was
du alles gemacht hast. Solche Mieter gibt es gar nicht mehr die sich einen
Kopf machen . Der kann froh sein das du alles bezahlt hast und einen Handwerker geholt hast.
Du könntest den Vermieter anschreiben und um Klärung der Sachlage bitten.
Der Link liefert Dir evtl. Anhaltspunkte für Renovierung usw...
Du hast Null Chance.
Richtig. Aber nur wenn man sich an Verträge hält. Nicht immer nur fordern, sondern auch einhalten.
Ja, warum?
Er hat die Chance hier bessere Antworten zu bekommen und entsprechend zu handeln.
Es gibt diverse Urteile Urteile und Bestimmungen an die sich Vertragspartner halten müssen, machen sie das nicht, bleiben sie auf den Kosten sitzen.