Muss ein Supermarkt eine Fundsache sicherstellen?

8 Antworten

Also grundsätzlich MUSS niemand überhaupt etwas finden oder sicherstellen. Jeder hat das Recht die Sache auch zu ignorieren. Für eine sichere Verwahrung ist allen der Eigentümer zuständig.

Generell ist die ganze Sache rechtlich recht schwammig.

Die einzige Aussage die du hast ist, dass eine LaptopTASCHE abgegeben worden ist. Diese gibt es schon für unter 10,- und somit wäre sie nicht mal anzeigepflichtig und dürfte vom Finder behalten werden.

Eine Anzeige ist machbar aber schwierig. Du kannst nur gegen Unbekannt, da so ziemlich jeder der nach dem Fund im Markt war das Teil haben könnte. Mitarbeiter sowie Kunden. Du hast also keinen Beweis wer ihn haben könnte. Dadurch ergibt sich, dass du nicht mal weiß weswegen du die Anzeige machen solltest. War es Unterschlagung oder Diebstahl?

Deine Situation ist zwar ärgerlich und nachvollziehbar, aber dennoch selbst verursacht.

§ 968 BGB - Umfang der Haftung

Der Finder hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

Halte ich in diesem Fall nicht für gegeben.

Jeder der etwas findet muss es sicherstellen oder im Fundbüro abgeben.

Ansonstzen ist es Fundunterschlagung und darauf steht eine Strafe von

§ 246
Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten
rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit
schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Du hast ja Zeugen, die es gesehen haben, das dein Laptop abgegeben wurde. Somit weise den Marktleiter darauf hin, das du dann weitere Schritte einleiten wirst.

RobertLiebling  21.06.2016, 08:14

Somit weise den Marktleiter darauf hin, das du dann weitere Schritte einleiten wirst.

Klar - Anzeige gegen Unbekannt. Hilft Dir aber vermutlich nicht weiter. Der Finder haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 968 BGB).

Schnoofy  21.06.2016, 08:25

Somit weise den Marktleiter darauf hin, das du dann weitere Schritte einleiten wirst.

Und dann?

Welche Beweise liegen denn für ein persönliches Verschulden des Markleiters vor?

Ich kenne kein Gesetz, wo verankert ist, dass ein Supermarkt gefundene Gegenstände sicher verwahren muss.

Den Laptop kann genauso gut ein Angestellter des Supermarkes mitgenommen haben. Das halte ich für weit wahrscheinlicher, als dass ein Kunde einfach hinter die Kasse geht und den Laptop abgreift.

lg Lilo

RobertLiebling  21.06.2016, 08:17

Ich kenne kein Gesetz, wo verankert ist, dass ein Supermarkt gefundene Gegenstände sicher verwahren muss.

Von Supermarkt ist darin zwar nicht die Rede, aber allgemein geht § 966 BGB schon in diese Richtung. Allerdings ist die Hafung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (§ 968 BGB).

sorry aber warum nimmt man ein Notebook mit in den Supermarkt ? und vergisst es noch...

Das ist doch kein Fundbüro... Auch kann man ja nicht nachweisen da kommt irgendjemand und holt was ab...